Miete nach Tod weiter zahlen?

Müsste man nach dem Tod eines Vermieters die Miete weiter zahlen, wenn die Erben das Erbe noch nicht angetreten haben?
Und was passiert in dieser Zeit mit anfallenden Kosten (z.B. Heizungsreparatur, Ölkauf, Türreparatur etc.)

Madlen

Hallo Madlen

solange man die Wohnung gemietet hat, ist Miete zu zahlen. Basta aus Ende, Rechtsauffassungen gibts …:frowning:((

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Madlen,

erben heißt, Rechte und Pflichten zu übernehmen.

Entweder das Erbe wird übernommen --> keine Zahlung nötig
Oder nicht --> keine Zahlung nötig.
Dazwischen gibts nichts.

Gandalf

Oh, welch frohe Botschaft für die Mieter :smile:
Hallo Gandalf,

Hi Madlen,

erben heißt, Rechte und Pflichten zu übernehmen.

OK

Entweder das Erbe wird übernommen --> keine Zahlung nötig

Öhm, ich denke, das sollte heissen: Zahlung nötig! :smile:

Oder nicht --> keine Zahlung nötig.

OK

Dazwischen gibts nichts.

Also in in gar keinem Fall zahlen!

Mit anderen Worten: Man beseitigt einfach seinen Vermieter und kommt ab sofort mit dem vorhandenen Geld viel besser über die Runden :smile:

Gandalf

Schönen Gruß
Stoff-Ede

Hallo

erben heißt, Rechte und Pflichten zu übernehmen.

Entweder das Erbe wird übernommen --> keine Zahlung nötig
Oder nicht --> keine Zahlung nötig.
Dazwischen gibts nichts.

Es kommt nicht darauf an, ob jemand das Erbe antritt oder ausschlägt. Wird das Erbe ausgeschlagen, rückt gemäß gesetzlicher Erbfolge der nächse nach. Selbst wenn alle ausschlagen, bleibt der Staat als Erbe übrig, (der allerdings nicht haftet, wenn das Erbe überschuldet ist).

Ergebnis: Der Mietvertrag wird durch den Erbfall nicht berührt. Die Zahlungspflicht bleibt!

Gruß Holger

Hallo erstmal,

Müsste man nach dem Tod eines Vermieters die Miete weiter
zahlen, wenn die Erben das Erbe noch nicht angetreten haben?

Zahlen muss man selbstverständlich, schließlich wird die Wohnung ja auch weiter genutzt. Stellt sich nur die Frage, an wen. D.h. man erklärt den potentiellen Erben die Zahlungsbereitschaft, zahlt aber erst, wenn die Erbenstellung klar ist.

Und was passiert in dieser Zeit mit anfallenden Kosten (z.B.
Heizungsreparatur, Ölkauf, Türreparatur etc.)

Da sollten sich die Auftragnehmer auch an die potentiellen Erben halten und müssen ggf. warten. Gibt es Schwierigkeiten, kann ein Nachlasspfleger bestellt werden.

Gruß vom WIz