Person A wohnt in einem Gebäude mit 2 getrennten Eingängen (zwischen den 2 Hausteilen gibt es keine Verbindung, es existieren sogar 2 Hausnummern - eine pro Eingang).
In jedem der getrennten Gebäudeteile (also pro Hausnummer) gibt es 5 Wohnungen.
Die Nebenkostenabrechnung bezieht sich jetzt auf alle 10 Wohnungen, nicht nur auf fünf.
Ist das rechtens ? Bzw. gibt es irgendeine Regelung hierzu ?
Sollten die beiden Gebäudehälften getrennte Wasseruhren haben, darf dann gemeinsam abgerechnet werden ?
Person A wohnt in einem Gebäude mit 2 getrennten Eingängen
(zwischen den 2 Hausteilen gibt es keine Verbindung, es
existieren sogar 2 Hausnummern - eine pro Eingang).
In jedem der getrennten Gebäudeteile (also pro Hausnummer)
gibt es 5 Wohnungen.
Die Nebenkostenabrechnung bezieht sich jetzt auf alle 10
Wohnungen, nicht nur auf fünf.
Ist das rechtens ? Bzw. gibt es irgendeine Regelung hierzu ?
Sollten die beiden Gebäudehälften getrennte Wasseruhren haben,
darf dann gemeinsam abgerechnet werden ?
Es kann schon sein, dass sich die Eigentümergemeinschaft über 2 oder mehr Häuser erstreckt. Einzeiheiten sind im Teilungsvertrag geregelt.