die Hotelkosten werden übernommen - was wollen Sie mehr?
Da Sie die Wohnung nicht bewohnen kann auch keine Mietminderung vorgenommen werden. Das wäre doppeltgemoppelt.
Auf Grund von unerwarteten dringenden Renovierungsarbeiten
muss eine junge Familie für den Zeitraum X in ein HOtel
ziehen.
Das Hotel wird natürlich übernommen, kann hier der Mieter
zusätzlich Mietminderung geltend machen? wieviel?
Mietminderung kann man hier nicht geltend machen, aber einen Ersatz der Unkosten: Hotelkosten (die übernommen werden), Mehrkosten für die Verpflegung (eine junge Familie kann sich wohl im Hotel nicht selbst verköstigen, sondern muß einen Teil der Mahlzeiten im Gasthaus einnehmen), dito Wäsche- und Kleiderpflege, Umzugskosten ins Hotel und zurück, Unterstellen der Möbel u.ä.
angenommen es wurde vereinbart, dass seitens des Mieters eine Hausratversicherung abzuschliessen ist.
Diese Hausratversicherung würde in diesem Fall die Kosten für eine Ferienwohnung übernehmen.
Was aber ist, wenn keine Hausratverischerung durch den Mieter abgeschlossen wurde?
Danke und Grüße
Sven
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Mieter im III. OG. verursacht einen Wohnungsbrand durch Kokeln.
Mieter im II. OG. muss ins Hotel, da Wohnung durch Löschwasser nicht bewohnbar.
Wie folgt wurde von der Gebäudevers. des Vermieters reguliert:
Möbel innerhalb der Wohnung vertragen,alle Malerarbeiten.
Mieterin hatte Hausrat:
beschädigter Hausrat wurde komplett ersetzt.
Allerdings war die Mieterin unterversichert und Ihre Gebäudeversicherung hat daher die Hotelkosten (vier Wochen) NICHT ÜBERNOMMEN.
Also trotz Versicherungen und obwohl sie keine Schuld hatte, sind ihr richtig Kosten entstanden.
Neutrales Versicherungsmaklerbüro hat diese Regelung bestätigt.Klasse wa.
Peter Peschel
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es ist ein Wasserschaden und die Wohngebäudeversicherung deckt
nicht die temporäre Unterkunft.
Eine Hausratversicherung schon.
Nun die Frage, laut Mietvertrag waren die Mieter verpflichtet
eine Hausratvericherung abzuschliessen.
Was jetzt, wenn diese keine Abgeschossen haben.
beziehungsweise nicht nutzen wollen.
Sorry, das ist ein komplett anderer Fall als der ursprünglich geschilderte. Warum nicht gleich so?
Ianal, deshalb kann ich nur vermuten:
Normalerweise haftet immer der Verursacher. Dessen Problem ist es auch, sich ggf. zu versichern. Ich weiß nicht, ob es möglich ist, in einen Mietvertrag die Verpflichtung zu einer Hausratversicherung aufzunehmen, aber ich denke schon (stand mal irgendwas irgendwo in einem Mieterforum - sorry, finde ich nicht wieder). Es könnte deshalb gut sein, dass der Vermieter in diesem Fall nicht zahlen muss, da der Mieter den Vertrag nicht eingehalten hat.
Näheres kann dazu aber nur ein Anwalt sagen.
Gruß
loderunner