Wieviel Mietminderung gerechtfertigt

Hallo,

wieviel ist hier an Mietminderung legitim.

Auf Grund von unerwarteten dringenden Renovierungsarbeiten muss eine junge Familie für den Zeitraum X in ein HOtel ziehen.

Das Hotel wird natürlich übernommen, kann hier der Mieter zusätzlich Mietminderung geltend machen? wieviel?

Grüße

Nein, wer keine Miete zahlt, kann auch keine Minderung der Miete in Anspruch nehmen.

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Hallo

die Hotelkosten werden übernommen - was wollen Sie mehr?
Da Sie die Wohnung nicht bewohnen kann auch keine Mietminderung vorgenommen werden. Das wäre doppeltgemoppelt.

Nein, wer keine Miete zahlt, kann auch keine Minderung der
Miete in Anspruch nehmen.

Ist es wirklich so, dass in solchen Fällen keine Miete gezahlt wir ?

Das heisst Mieter zahlt keine Miete UND Vermieter zahlt Hotelkosten ?
Mieter wohnt in dieser Zeit also völlig kostenlos ?

Kann mir kaum vorstellen dass das die Rechtslage zutreffend wiedergibt, weiss aber auch nicht, wie es wirklich geht.

Gruß, trobi

Nein, wer keine Miete zahlt, kann auch keine Minderung der
Miete in Anspruch nehmen.

Ist es wirklich so, dass in solchen Fällen keine Miete gezahlt
wir ?

ja, der Mieter zahlt keine Miete, wenn er für die Dauer der Sanierung oder der Umbaumassnahmen ausquartiert wird.

Das heisst Mieter zahlt keine Miete UND Vermieter zahlt
Hotelkosten ?
Mieter wohnt in dieser Zeit also völlig kostenlos ?

korrekt, dafür duldet er die Massnahmen in seiner Wohnung.

Kann mir kaum vorstellen dass das die Rechtslage zutreffend
wiedergibt, weiss aber auch nicht, wie es wirklich geht.

Gruß, trobi

Hallo,

wieviel ist hier an Mietminderung legitim.

Auf Grund von unerwarteten dringenden Renovierungsarbeiten
muss eine junge Familie für den Zeitraum X in ein HOtel
ziehen.

Das Hotel wird natürlich übernommen, kann hier der Mieter
zusätzlich Mietminderung geltend machen? wieviel?

Mietminderung kann man hier nicht geltend machen, aber einen Ersatz der Unkosten: Hotelkosten (die übernommen werden), Mehrkosten für die Verpflegung (eine junge Familie kann sich wohl im Hotel nicht selbst verköstigen, sondern muß einen Teil der Mahlzeiten im Gasthaus einnehmen), dito Wäsche- und Kleiderpflege, Umzugskosten ins Hotel und zurück, Unterstellen der Möbel u.ä.

Wolfgang D.

spezieller Fall
Hallo,

angenommen es wurde vereinbart, dass seitens des Mieters eine Hausratversicherung abzuschliessen ist.
Diese Hausratversicherung würde in diesem Fall die Kosten für eine Ferienwohnung übernehmen.

Was aber ist, wenn keine Hausratverischerung durch den Mieter abgeschlossen wurde?

Danke und Grüße

Sven

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Hallo,

Diese Hausratversicherung würde in diesem Fall die Kosten für
eine Ferienwohnung übernehmen.

Was hat eine Hausratversicherung denn damit zu tun, dass der Vermieter renovieren will?
Gruß
loderunner

Wasserschaden
Hallo,

es ist ein Wasserschaden und die Wohngebäudeversicherung deckt nicht die temporäre Unterkunft.

Eine Hausratversicherung schon.
Nun die Frage, laut Mietvertrag waren die Mieter verpflichtet eine Hausratvericherung abzuschliessen.

Was jetzt, wenn diese keine Abgeschossen haben. beziehungsweise nicht nutzen wollen.

Danke und Grüße

Sven

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Hallo Sven,

wir hatten folgenden Fall:

Mieter im III. OG. verursacht einen Wohnungsbrand durch Kokeln.
Mieter im II. OG. muss ins Hotel, da Wohnung durch Löschwasser nicht bewohnbar.
Wie folgt wurde von der Gebäudevers. des Vermieters reguliert:

Möbel innerhalb der Wohnung vertragen,alle Malerarbeiten.

Mieterin hatte Hausrat:
beschädigter Hausrat wurde komplett ersetzt.

Allerdings war die Mieterin unterversichert und Ihre Gebäudeversicherung hat daher die Hotelkosten (vier Wochen) NICHT ÜBERNOMMEN.
Also trotz Versicherungen und obwohl sie keine Schuld hatte, sind ihr richtig Kosten entstanden.

Neutrales Versicherungsmaklerbüro hat diese Regelung bestätigt.Klasse wa.

Peter Peschel

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Hallo,

es ist ein Wasserschaden und die Wohngebäudeversicherung deckt
nicht die temporäre Unterkunft.
Eine Hausratversicherung schon.
Nun die Frage, laut Mietvertrag waren die Mieter verpflichtet
eine Hausratvericherung abzuschliessen.
Was jetzt, wenn diese keine Abgeschossen haben.
beziehungsweise nicht nutzen wollen.

Sorry, das ist ein komplett anderer Fall als der ursprünglich geschilderte. Warum nicht gleich so?
Ianal, deshalb kann ich nur vermuten:
Normalerweise haftet immer der Verursacher. Dessen Problem ist es auch, sich ggf. zu versichern. Ich weiß nicht, ob es möglich ist, in einen Mietvertrag die Verpflichtung zu einer Hausratversicherung aufzunehmen, aber ich denke schon (stand mal irgendwas irgendwo in einem Mieterforum - sorry, finde ich nicht wieder). Es könnte deshalb gut sein, dass der Vermieter in diesem Fall nicht zahlen muss, da der Mieter den Vertrag nicht eingehalten hat.
Näheres kann dazu aber nur ein Anwalt sagen.
Gruß
loderunner