Renovierung unabhängig von der Mietdauer

Hallo!

Mal Angenommen im Mietvertrag von Person A wäre folgende Regelung zu lesen:
„Die angemietete Wohnung muß fachmännisch renoviert und in gereinigtem Zustand dem Vermieter übergeben werden, UNABHÄNGIG VON DER MIETDAUER“

Wäre diese Regelung zulässig wenn die Wohung unrenoviert bezogen werden würde und die Mietdauer z.B. nur 2,5 Jahre wäre?

Wenn die Wohnung in unrenoviertem Zustand bezogen wurde und Du die Wohnung selbst hergerichtet hast, ist die Klausel nichtig. Sie würde Dich ungerechtfertigt benachteiligen.
Man sagt, so wie man die Wohnung übernommen hat, so wird sie auch wieder übergeben.

Unter Google habe ich noch gefunden:

Schönheitsreparaturen - Unwirksamkeit im Mietvertrag

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter bei seinem Auszug die Wohnung immer renovieren muss, ist das unwirksam. Die Unwirksamkeit erfasst auch eine eventuelle zweite Absprache im Mietvertrag, die die laufenden Renovierungsarbeiten betrifft (BGH VIII ZR 335/02). Konsequenz dieser Rechtsprechung ist nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes, dass der Mieter bei entsprechender Vertragsgestaltung keinerlei Renovierungsarbeiten erfüllen muss, weder während der Mietzeit noch bei seinem Auszug.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt innerhalb kürzester Zeit zwei Grundsatzentscheidungen zum Thema Schönheitsreparaturen und Renovierung gefällt. In beiden Fällen (VIII ZR 308/02 und VIII ZR 335/02) enthielt der Mietvertrag eine unwirksame Regelung zur „Auszugsrenovierung“. Vereinbarungen, die den Mieter verpflichten, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen zu renovieren, benachteiligen des Mieter unangemessen und sind deshalb unwirksam, erklärte der Deutsche Mieterbund.

—und desweiteren:

Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen, so muss er bei Beendigung des Mietverhältnisses nur renovieren, wenn die üblichen Renovierungsfristen seit Beginn des Mietvertrages bereits einmal abgelaufen sind und die Wohnung tatsächlich renovierungsbedürftig ist.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Insbesondere ist zu erwähnen, wenn Du sowohl regelmäßige Schönheitsrenovieren machen sollst und zusetzlich eine Endrenovierung bei Auszug, dann heben sich die beiden Klauseln auf und Du mußt nix machen.

Gruß Ina