Nebenkostenabrechnung...Teil 2

Sorry,dass ich diesen Tread jetzt noch mal setze,aber bin mir da jetzt immer noch nicht so sicher:

„in einem haus mit 12 mietern(7wohnungen) werden in einem jahr 850m³ wasser verbraucht!das macht dann pro person: 70m³!Bei der Abrechnung wird es prozentual auf Wohung 50% und 50% auf Personen berechnet.
*meiner meinung nach ist das seeeehhhrrrr viel*
*ein anderer Vermieter sagte: seine mieter brauchen so 25-50*
Wenn jetzt ein Mieter erst ein jahr dort wohnt,vorher aber nur ca 30m³ im jahr verbraucht hat,ist das ja dann doch ein ziemlich großer sprung :smile:
muss man sowas wirklich zahlen!?!“

Ok!Wohungen und Wasseranschlüße,Toilettenspülungen sind anders!Aber die Wassernutzung eines Menschen ändert sich ja nicht unbedingt direkt um das doppelte!Es geht sich jetzt mal wikrlich nur darum,ob man das wirkich zahlen muss?Oder kann man nicht sagen:
„So,ich geh aber nur auf der Arbeit auf Toilette,beim Sport dusche ich,essen tu ich nicht zuhause,also spüle ich auch nicht“

Wenn nun mal ältere Menschen in diesem Haus den ganzen Tag zuhause sind,die Waschmaschine jeden tag laufen lassen und täglich baden,wieso soltle man dann für diese die Wasserkosten zahlen?

Sorry,dass ich diesen Tread jetzt noch mal setze,aber bin mir
da jetzt immer noch nicht so sicher:

Na wenn du dir nicht sicher bist:
„Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.“

Gruss Ivo

Hallo

wenn dieser Abrechnungsmodus so im MV angegeben ist, kannst du nichts dagegen machen. Besser ist natürlich immer wenn separate Wasseruhren in den Wohnungen vorhanden sind.

Und den Gesamtverbrauch kann man sich durch Unterlage nachweisen lassen.

Ob nun gerade ältere Menschen aus lauter Langeweile jeden Tag die Waschmaschine laufen lassen oder ein Wannenbad nehmen wage ich doch zu bezweifeln.

Und gerecht geht es in dieser Welt selten zu.