Mietminderung,wenns zu kalt ist

hab grad mal so beim suchen was interssantes gefunden:

"der Vermieter muss dafür sorgen, dass während des Tages ( 7.00 Uhr - 23.00 Uhr, einige Gerichte bis 24.00 Uhr ) eine Mindesttemperatur von 20 Grad besteht. Einige Gerichte haben sogar 21 Grad festgelegt. Bei den derzeitigen Temperaturen ist eine Mietminderung von mehr als 5 % nicht denkbar. Sobald Frost eintritt ist durchaus eine Mietminderung von 15 % - 20 % möglich.

In der Nacht muss eine Mindesttemperatur von 18 Grad erreicht werden ( LG Berlin NZM 99, 1039). "

Wie läuft denn so eine Mietminderungsforderung ab?

Was ist wenn der Vermieter meint,12 Grad nachts im Schlafzimmer wären doch ok!Das Problem liegt nicht an einer defekten Heizung,sondern anscheinend an undichten Fenstern,da es dort auch zieht.Die Wände sind auch kalt.Schlechte Isolierung?
Muss der Vermieter dies nun ausbessern?
Oder kann der Vermieter dann auch dem Mieter kündigen?

So langsam wird es kalt draussen :wink:

Taktisch ist es wohl am kluegsten, erstmal mit dem Vermieter zu sprechen, ihm das Problem zu schildern und um Abhilfe zu bitten.

Zunächst muß ermittelt werden, ob die Wohnung tatsächlich nicht ausreichend beheizbar ist. Messung: Thermometer in der Mitte des Zimmers in rund 1 Meter Höhe muß 20° C erreichen. Heizung muß dabei maximal aufgedeht werden.
Erst wenn dann keine 20 ° erreicht werden, liegt ein Mangel vor.