An alle Experten und an diejenigen,die Ahnung haben,
Vermieterin(VM) muss an ihren Ex Zugewinn zahlen.Diese hat ein altes Haus,das vermietet ist.Um den Zugewinn aufbringen zu können ,muss sie das Haus verkaufen.Eigenes Einkommen gibt es nicht.Also kein Kredit von der Bank.Sie kündigt der Mieterin 2003,diese hat 4 Kinder und wohnt auf 220qm für sehr wenig Miete,das das Amt zahlt, vorschriftsmäßig.VM weiss ,das Hausverkauf kein Kündigungsgrund ist.Die Maklerin sagt,das das Haus nur im Leerzustand zu veräusern ist. So geht die Sache zum Anwalt hin und her.
Mieterin meint,sie bekommt keine Wohnung,die ihren "Ansprüchen "genüge.Auch sind sie schon oft umgezogen,wollen sie nicht mehr.
Jetzt geht das ganze vor Gericht,das heißt Räumungsklage.
Wie stehen meine Chancen vor Gericht?Falls etwas unklar ist,bitte fragen.
also, ich denke damit kommt vm nicht durch.
sie hat keinen kündigungsgrund.
entweder vermietet verkaufen oder überlegen, was es noch für möglichkeiten gibt.
ein kündigungsgrund wäre immer eigenbedarf, muss aber auch wirklich passieren.
mietrückstand, hausordnung etc.
das läuft dann auf eine konstruktion raus, was eigentlich fies ist.
der verkauf an jemanden, der anschließend eigenbedarf anmeldet ist auch denkbar.
aber so hat sie kaum chancen.
grüße
joc
wie schon erwähnt,gibt es eine Räumungsklage.Und diese ist Freitag vor einem Gericht.
Der VM hatte schon einen Käufer,dieser wollte das Haus aber nur im leeren Zustand erwerben.Hätte er Eigenbedarf angemeldet,nachdem er das Haus gekauft hätte…das heißt noch lange nicht,so der Rechtsanwalt,das der Mieter ausziehen muss,wenn dieser nicht will,noch dazu Kinder hat und sich querstellt.
Was geschied bei folgendem?
Mieterin brauch nicht ausziehen…der Ex will sein geld aber!!Es kommt dann irgendwann zur Versteigerung ,und dann??
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Mieterin meint,sie bekommt keine Wohnung,die ihren "Ansprüchen"genüge.Auch sind sie schon oft umgezogen,wollen sie nicht mehr.
Die Mieterin wird in der Verhandlung darlegen müssen, warum sie objektiv keine Wohnung bekommen kann. Ggfs. kommt es darauf an, in welche Richtung ihre „Ansprüche“ das Erlangen einer anderer Wohnung verhindern.
… Mieterin, 4 Kinder und wohnt auf 220qm für sehr wenig Miete
220 m² dürften für 5 Personen objektiv „zuviel“ sein und sie kann natürlich auch nicht darauf warten, bis sie ebenfalls wieder 220 m² für „sehr wenig Miete“ bekommt.
Ggfs. wird die Vermieterin darlegen müssen, das durch aus Wohnungen mit angemessener m²-Zahl zu ortsüblichen Mietpreisen am Markt gibt.
Warum wurde bisher der Mietpreis noch nicht an ortsübliche Verhältnisse angepasst? Womöglich macht das der Mieterin die Auszugs-Entscheidung leichter?!
ja,sie lebt vom Sozialamt,und auch die Miete wird vom Amt bezahlt.Nur,die Mitarbeiter interessiert das alles nicht.Ich habe mit denen gesprochen,sie möchten sich drum kümmern.Null.Auch mit der Mieterhöhung…die Mieterin muss sich mit der Erhöhung einverstanden erklären,damit das Amt die Mieterhöhung überweisen kann.Der Rechtsanwalt der Mieterin sagte aber schon vor 3 Jahren,das Haus steht zum Verkauf,also ist die Erhöhung nicht rechtens.
Dies Frau kommt mit soviel Agumente
z.B. in drei Räumen Laminat gelegt
angebl.5 mal umgezogen…ist den Kindern nicht mehr zuzumuten
keine passende Wohnung (lachhaft in 3 Jahren)
sie hat überall was auszusetzten
vielen dank für euere hilfe
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xx
räumungsklage kann vm erheben, baut gut druck auf. Über die zulässigkeit entscheidet ein richter - mit gericht habe ich wenig ahnung, dass stellich mir so vor wie auf hoher see, hängt alles an der wetterlage.
wie war es vor gericht?
bei einer versteigerung wird auch der mietvertrag mitversteigert, sozusagen.
wie es dann weitergeht wurde bereits beschrieben.
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