Hallo liebe Experten,
welche Kosten sind bei einem Umzug umlagefähig? Die Diskussion EG und Aufzug kenne ich bereits zu genüge, aber wie sieht es aus mit den Kosten für einen Austausch des Hydraulik-Öls im Aufzug? Wartung (Umlagefähig) oder Instandhaltung (nicht umlagefähig)? Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Wartung und Instandhaltung?
Dankender Gruß,
joernd
Hallo liebe Experten,
welche Kosten sind bei einem Umzug umlagefähig? Die Diskussion
EG und Aufzug kenne ich bereits zu genüge, aber wie sieht es
aus mit den Kosten für einen Austausch des Hydraulik-Öls im
Aufzug? Wartung (Umlagefähig) oder Instandhaltung (nicht
umlagefähig)? Was ist überhaupt der Unterschied zwischen
Wartung und Instandhaltung?
Keine rechtliche Definition, sondern eine aus der praktischen Arbeitswelt:
Wenn das Hydrauliköl getauscht wird, weil es gemäß den Richtlinien des Herstellers notwendig ist, so gehört es in die Wartung. Wenn allerdings aufgrund eines Defektes Öl ausgelaufen ist (oder innerhalb einer Reparatur), so ist es Instandsetzung. Und beides, also Wartung und Instandsetzung ist m. E. Instandhaltung.
Noch besser ist, Du schaust unter Instandhaltung bei Wikipdedia, dort wird auch die relevante DIN 31051 genannt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Instandhaltung
Gruß
ALex