Mieter hat einen Schaden an Duschwand verursacht.Vermieter bestellt Firma zum Begutachten.Firma will komplett neue Dusche für ca. 1000 Euro einbauen lassen,da angeblich die Wände einzeln nicht herausnehmbar sind.
Mieter meldet Schaden der Versicherung,diese übernimmt nur einen geringen Teil,da kein Echtglas.(Duschwand besteht aus Plexiglas)
Mieter baut daraufhin die Scheiben aus(welches einwandfrei gelingt)und bestellt in einem Baumarkt für komplette Dusche neue Scheiben.Versicherung ist damit einverstanden und zahlt die Kosten von ca. 160 Euro.(Vergleich 1000 € und 160 €!!!)
Frage wäre: Kann der Vermieter trotzdem eine komplett neue Dusche verlangen,obwohl alles ordentlich und wie neu wieder hergerichtet ist??
Yvonne