Schimmel im Lüftungsschacht, wer haftet ?

Folgender Fall sei angenommen: Der Eigentümer einer Wohnung eines Stadthauses mit mehreren Wohnungen stellt in seinem innenliegenden Badezimmer Schimmelbefall an Decke und Wänden fest. Ein Lüftungsfenster ist nicht vorhanden, aber ein Lüftungsschacht ohne Ventilator. Eine Untersuchung mittels Spiegel und Taschenlampe ergibt, daß im Lüftungsschacht offenbar ebenfalls Schimmelbefall vorliegt. Es könnte also eine Verstopfung desselben vorliegen. Laut Informationen aus dem Internet habe in einem ähnlichen Fall einmal ein Wespennest den Lüftungsschacht verstopft. http://www.juergensager.de/mangel_lue
Anzuraten ist im vorliegenden Fall also eine professionelle Untersuchung des Lüftungsschachtes. Die entscheidende Frage ist nun aber: Ist der Lüftungsschacht Bestandteil des Gemeinschaftseigentums der Eigentümergemeinschft oder ist er Bestanteil des Sondereigentums. Wer hätte in einem solchen Fall die Kosten für Untersuchung bzw. Schadensbeseitigung zu tragen: Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft?
Mit freundlichem Gruß, Paradiso

Hallo,

der Lüftungsschacht dient der Versogung mehrer Wohnungen und müßte somit zwangsläufig im Gemeinschaftseigentum stehen. Dies gilt aber i.d.R. nicht für den Innenputz vom Bad.

Damit ist aber nicht zwangsläufig die Kostenfrage geklärt. Hier könnte - je nach Ergebnis - der Verursacher in die Pflicht genommen werden. Sonst wäre es wohl die Gemeinschaft die zahlt.

manfred

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