Kann man einem Makler den Zutritt verweigern?

Hallo,

Ein Haus soll über einen Immobilienmakler verkauft werden. Kann man einem Immobilienmakler den Zutritt ins Haus verweigern, wenn man das Gefühl hat er spioniert für den Vermieter? Die Kaufinteressenten sollen natürlich weiterhin das Haus besichtigen dürfen.
Für ein Feedback bin ich dankbar

Hallo,
ianal.

Ein Haus soll über einen Immobilienmakler verkauft werden.
Kann man einem Immobilienmakler den Zutritt ins Haus
verweigern,

Nein.
Wie soll denn der Makler ein Haus verkaufen, wenn er es nicht anschauen darf? Dass der Besitzer sein Eigentum verkaufen darf und dazu natürlich auch einen Makler beauftragen darf, ist doch wohl selbstverständlich, oder?

wenn man das Gefühl hat er spioniert für den Vermieter?

Das ist Unsinn. Der Vermieter darf jederzeit die Mietsache besichtigen oder durch einen Vertreter besichtigen lassen, wenn das nicht zu häufig passiert. Erst recht dann, wenn der Verdacht besteht, dass etwas nicht in Ordnung ist. Wie soll er denn sonst Schäden von seinem Eigentum abwenden?

Die Kaufinteressenten sollen natürlich weiterhin
das Haus besichtigen dürfen.

Und wie willst Du das unterscheiden? Und warum?

Gruß
loderunner

Danke für die Antworten, hier meine weiteren Fragen:

Ein Haus soll über einen Immobilienmakler verkauft werden.
Kann man einem Immobilienmakler den Zutritt ins Haus
verweigern,

Nein.
Wie soll denn der Makler ein Haus verkaufen, wenn er es nicht
anschauen darf?

Wenn der Makler aber das Haus schon des öfteren besichtigt hat?

wenn man das Gefühl hat er spioniert für den Vermieter?

er aber Dinge falsch an den Vermieter weitergegeben hat? Hätte der Makler die mieter direkt angesprochen, hätten die Missverstädnisse vermieden werden können.

Wie soll er

denn sonst Schäden von seinem Eigentum abwenden?

Der Vermieter kann jederzeit einen Termin mit den Mietern vereinbaren um sein Haus zu begutachten.

Die Kaufinteressenten sollen natürlich weiterhin

das Haus besichtigen dürfen.

Der Makler macht Termine aus, die Interessenten besichtigen.

Also, warum sollte der Zutritt nicht verweigert werden?

Danke für die Antworten, hier meine weiteren Fragen:

Wenn der Makler aber das Haus schon des öfteren besichtigt
hat?

Das ist der Beruf des Maklers, dafür bezahlen die Interessenten letztendlich die Provision. Kein guter Makler schickt seine Interessenten allein zur Besichtigung.

wenn man das Gefühl hat er spioniert für den Vermieter?

er aber Dinge falsch an den Vermieter weitergegeben hat? Hätte
der Makler die mieter direkt angesprochen, hätten die
Missverstädnisse vermieden werden können.

Dann sprechen Sie ihn das nächste Mal doch einfach darauf an.

Die Kaufinteressenten sollen natürlich weiterhin

das Haus besichtigen dürfen.

Der Makler macht Termine aus, die Interessenten besichtigen.

Nee, so läuft das nicht - s.o.

Also, warum sollte der Zutritt nicht verweigert werden?

Würde er Sie persönlich beleidigen, würde ausfallend - ansonsten kann der Zutritt nicht verweigert werden.

Dir ist schon klar, dass ein solches Verhalten des Mieters sogar eventuell Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer auslösen könnte?

Gruss Ivo