Reinigung der Gasgeräte nach Auszug

Hallo,

folgende Fragestellung:
Mieter A zieht nach einigen Jahren aus, der Vermieter hat die
Wohnung besichtigt und fordert u.a.dass alle Gasheizgeräte durch eine
Fachfirma gereinigt werden müssen.
Im Mietvertrag steht dazu nur unter Betriebskosten:
„20. Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, Etagenheizungen und
Einzelöfen, z.Zt DM pro Jahr - selbst“

Ist diese Klausel überhaupt gültig. Es gibt 4 Gasöfen in der Wohnung
und eine Gastherme für Warmwasser. Letzte ist im Sommer gewartet
worden. Eine ist sehr alt und vor 2 Jahren gewartet worden. 1 ist gar
nie benutzt worden, eine sehr selten, eine sporadisch. Die Reinigung
aller Geräte würde sicher zweihundert Euro.

Wartung der Gasöfen (Reinigen, Verbrennungsoptimierung mit Abgasmessungen) ist schon Sache des Mieters. Normalerweise (wenn der Hersteller oder Kaminkehrer nichts anderes vorschreiben) soll die Wartung jährlich durchgeführt werden. Auch ein Ofen, der schon sehr lange nicht benützt wurde, sollte halt auch gelegentlich gewartet (oder aber entfernt) werden. Das Verlangen des Vermieters ist also schon gerechtfertigt.

Wolfgang D.

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Wartung der Gasöfen (Reinigen, Verbrennungsoptimierung mit
Abgasmessungen) ist schon Sache des Mieters. Normalerweise
(wenn der Hersteller oder Kaminkehrer nichts anderes
vorschreiben) soll die Wartung jährlich durchgeführt werden.
Auch ein Ofen, der schon sehr lange nicht benützt wurde,
sollte halt auch gelegentlich gewartet (oder aber entfernt)
werden. Das Verlangen des Vermieters ist also schon
gerechtfertigt.

Wolfgang D.

Hallo,
Danke für die Antwort. Es gibt laut Anwalt aber andere Gerichtsurteile, die besagen dass Wartung von Heizungen grundsätzlich Sache des Vermieters sind. Daann gibt es (habe ich aus einer Finanzest-Ausgabe) Urteile, die besagen, dass ohne Kostenbegrenzung (so wie im geschilderten Fall), das Umlegen der Reinigung unwirksam ist.
Was nu?