Gasherd Austausch - Standart ?

hallo,

nehmen wir an, jemand hat einen gasherd, der elektrisch zündet (ohne streichholz) und licht im backofen hat.

wenn dieser defekt gehen würde und von der hausverwaltung im rahmen von instandhaltungsmaßnahmen ausgetauscht werden müsste, könnte man von der hausverwaltung verlangen, dass man wieder einen elektrisch zündenden mit licht im backofen bekäme? oder müsste man sich mit einem gasherd zufrieden geben, der mit hilfsmitteln (streichhölzer oder ähnliches) anzuzünden wäre und auch kein licht im backofen haben würde?

was wäre in diesem fall standart?

der herd, den man vorher (nicht selbst gekauft sondern in der mietwohnung enthalten) in der küche zu stehen hatte oder gibt es einen mindeststandart, unabhängig von dem, was die hausverwaltung vorher bereitgestellt hat?

danke schon mal im voraus.

oT
siehe 3. Erklärung

http://de.wikipedia.org/wiki/Standart

Gruß

Stefan

Hallo,
erstmal ist zu klaeren, wem der Herd gehoert. Wenn er dem Vermieter gehoert, ist die naechste Frage, was nach Mietvertrag vermietet wurde, eine Wohnung mit irgendeinem Herd oder mit einem Herd dieser Qualitaet. Steht nichts genaueres drin und gehoert der Herd dem Vermieter, bestimmt der Vermieter. Will er seinen Mieter halten, gibt er eher etwas mehr aus.
Gruss Helmut