hallo,
nehmen wir an, jemand hat einen gasherd, der elektrisch zündet (ohne streichholz) und licht im backofen hat.
wenn dieser defekt gehen würde und von der hausverwaltung im rahmen von instandhaltungsmaßnahmen ausgetauscht werden müsste, könnte man von der hausverwaltung verlangen, dass man wieder einen elektrisch zündenden mit licht im backofen bekäme? oder müsste man sich mit einem gasherd zufrieden geben, der mit hilfsmitteln (streichhölzer oder ähnliches) anzuzünden wäre und auch kein licht im backofen haben würde?
was wäre in diesem fall standart?
der herd, den man vorher (nicht selbst gekauft sondern in der mietwohnung enthalten) in der küche zu stehen hatte oder gibt es einen mindeststandart, unabhängig von dem, was die hausverwaltung vorher bereitgestellt hat?
danke schon mal im voraus.