hallo, folgender fiktiver fall:
ein student bewohnt mit 2 anderen studenten eine wg in österreich. diese wird nicht als wohnung vermietet, sondern die 3 zimmer einzeln. der besagte student, schloss einen auf ein jahr befristeten mietvertrag ab. nun muss der student sein studium aus persönlichen gründen abbrechen und das wg-zimmer wird obsolet. nun die frage: gibt es eine möglichkeit, dass der mieter vorzeitig aus dem mietvertrag aussteigen kann?
danke für eure hilfe
lg aus oö
matthias