hallo liebe wissende,
vorgeschichte :
Herr A hat ein Teil von einem Grundstück ( ehem. Tankstelle ) angemietet und möchte das als Autohandel mit Pflegedienst betreiben,
dem Eigentümer fiel später eine Idee ein was er selber hinter dem Grundstück ( ehem. Verkaufshalle der Tankstelle, also Überdacht )machen könnte .
ein Monat nach Vertragsabschluss kam der Vermieter zu Hr. A und hat ihn vorgeschlagen, wenn er vom Vertrag zurücktritt dann würde er ihn
die angefallenen Kosten zuzügl. 2000 € als Aufwandsentschädigung zahlen, der Mieter möchte aber gerne bleiben und hat das auch dem Vermieter freundlichst erklärt das er gerne sich hier etwas aufbauen möchte .
so zur Sache jetzt :
wenn das genau so, im Gewerbemietvertrag steht :
Autohandel mit Pflegedienst
kann der Vermieter dann überhaupt das Waschen und Pflegen auf das Grundstück verbieten ?
Der Vermieter ist der Meinung, dass er mit Pflegedienst das reinigen
im inneren des PKW´s gemeint hat und nicht von aussen und sollte
Hr. A mit dem Autowaschen nicht aufhören dann kriegt er eine
Fristlose Kündigung .
Was bitte würdet Ihr unter Pflegedienst verstehen ?
Kann der Vermieter tatsächlich den Mieter so einfach
Fristlos Kündigen .
Wer kriegt ärger, wenn es tatsächlich Verboten ist auf das Gewerbegrundstück Autos zu Waschen ?
Wo kann man sich genau erkundigen, ist das nicht so, dass wenn man dann bei den Behörden nachfragt, dass man dann die schlaf. Hunde aufweckt, oder so ähnl.
Hat sich Hr. A ein Problem oder ein Geschäft aufgebaut ?
vielen dank für eure antworten
Samir