Eine Person A will für 6 Monate ins Ausland und daher seine Wohnung untervermieten. Er hat einen Wasser dichtn Mietvertrag und zieht in Erwägung seine WOhnung an Person B für 6 mon unterzuvermieten?
Wer-weiss-was- Community, wie würdet ihr den Fall lösen?
Neuen Mietvertrag? KAution? Ablöse? Mieterhöhung? usw…
Grundsaetzlich kann der Mieter vom Vermieter Zustimmung zur Untervermietung verlangen. Stimmt der Vermieter nicht zu, obwohl ihm die Untervermietung zumutbar ist, kann der Mieter kuendigen.
In dem von dir geschilderten Beispielsfall sollte der Mieter mit dem Vermieter ein freundliches Gespraech suchen, ihm die Situation erklaeren und um Zustimmung zur Untervermietung bitten. Eigentlich duerften dabei keine Probleme entstehen.
Die Zsutimmtung des Vermieters ist vorausgesetzt. Es geht mehr um die Frage, was mein bei der Untervermietung beachten muss! Sprich welche Kaution für die Einrichtung, was sollze im MV stehen usw!?
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Am besten holt der Untervermieter sich im Internet oder im Schreibwarengeschaeft einen Mustermietvertrag fuer voruebergehende Untervermietung. Da muesste alles drin stehen. Wenn man den Untermieter nicht gut kennt, sollten ggf. besonders wertvolle und empfindliche Einrichtungsgegenstaende entfernt werden.