Klausel zur fristlosen Kündigung

Hallo!
folgende Klausel habe ich in einem (im Internet weit verbreiteten) Mietvertrag gefunden. Der Vermieter haftet für Schaden wenn der Mieter fristlos kündigt und anderst herum.
Das heisst also wenn der Mieter einen Grund hat für eine fristlose Kündigung, für welchen Schaden soll der Vermieter dann haften?? Für Umzugskosten und Renovierungskosten der neuen Wohnung zum Beispiel?

Gründe für fristlose Kündigungen sind u.a. Ungeziefer in der Wohnung, Schimmel, das Eindringen von Wasser in die Wohnung? Korrekt?

  1. Endet das Mietverhältnis durch berechtigte fristlose Kündigung des Vermieters aus wichtigem Grund, so haftet der Mieter für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters eine Zeit lang leer stehen oder billiger vermietet werden müssen.
    Die Haftung besteht höchstens für einen Zeitraum von 2 Monaten nach Rückgabe der Wohnung.
    Die Haftung entfällt, wenn der Vermieter sich um einen Ersatzmieter nicht genügend bemüht hat.
  2. Endet das Mietverhältnis durch berechtigte fristlose Kündigung des Mieters aus wichtigem Grund, so haftet der Vermieter für den Schaden des Mieters.

Danke & Grüße

Ich denke du hast die Klauseln richtig interpretiert. Der Vermieter haftet dann zum Beispiel fuer die Umzugskosten des Mieters.

Die von dir genannten Beispiele (Wassereinbruch, Schimmel etc.) berechtigen allerdings nicht unbedingt zu einer fristlosen Kuendigung. Diese Umstaende koennen ohne jedes Verschulden auftreten und sind dann als Maengel einzustufen, die der Vermieter zu beseitigen hat.