Schimmel! Kündigungsgrund?

Folgender Fall stellt sich dar:

Mieter haben Schimmel durch Zufall in Ihrer Souterrain Wohnung entdeckt. Dieser Schimmel befindet sich in 3 Zimmern an den Wänden (hinterm CD Regal stark ansonsten eher schwach aber ist am wachsen) nach außen hin und um die Fenster. Da die Mieter eh gerne aus der Wohnung möchten, aber leider einen Zeitvertrag bis 2009 unterschrieben haben, wäre dies vielleicht ein Kündigungsgrund? Der Vermieter weiß Bescheid und hat eine Firma beauftragt um sich die Sache anzuschauen und weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Die Mieter möchten trotzdem schnellst möglich aus der Wohnung raus um auch nicht die Gesundheit Ihres kleinen Babies zu gefährden und natürlich auch nicht die eigene. Außerdem würde die Wohnqualität erheblich sinken, wenn übern Winter jetzt Bauarbeiten gemacht werden würden.
Liegt in diesem Fall ein Kündigungsgrund vor? Oder müssen die Mieter bis 2009 ausharren?

Hallo,
Gegenfrage: ein Mieter möchte gerne entgegen vertraglicher Abmachung vorzeitig aus einem Mietverhältnis entlassen werden. Damit er dafür ein Argument hat, beginnt er, die Luftfeuchtigkeit in seiner Wohnung so zu erhöhen, dass sich Schimmel bildet. Darf er nun die Wohnung verlassen?

Also:
zuerst sollte mal geklärt werden, woher der Schimmel kommt und wie er zu beseitigen ist. Danach kann es ein Kündigungsgrund sein. Oder eben auch nicht.

Gruß
loderunner (ianal)

Da die Mieter ein Neugeborenes zu Hause haben, werden sie dieses mit Sicherheit nicht extra gesundheitlichen Schäden aussetzen!!! So wie es aussieht kommt die Feuchtigkeit von außen. Der Vermieter wurde sofort benachrichtigt und hat eine Firma beauftragt die sich den Schaden ansehen soll und weitere Maßnahmen ergreifen soll. Es wurde hier bestimmt nicht vorsätzlich gehandelt.

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Hallo!

Ich denke mal die Frage wird hier beantwortet:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schimmel.html

Oder müssen die Mieter bis 2009 ausharren?

Jeder Mieter hat das Recht mit dem Vermieter auch zu reden.
Und ihm die Frage zu stellen, ob man einen Nachmieter vorzeitig stellen kann?

Gruß Stiefel

Danke schön!
Danke lieber Stiefel, damit kann man doch mal was anfangen!

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Hallo

ein Kündigungsgrund läge nur dann vor, wenn der Schimmel richtige Ausmasse annimmt und die Gesundheit nachhaltig schädigen würde.
Der Vermieter hat reagiert und will den Schaden beheben lassen, einzig eine Mietminderung wäre rechtens.

Auch ein Zeitmietvertrag kann a) aufgehoben oder b) vorzeitig gekündigt werden - vorausgesetzt der Vermieter ist einverstanden.

Wichtig zu wissen ist natürlich welche Ursache für den Schimmel verantwortlich ist. Müssen nicht immer Baumängel sein.

Hallo,

einzig eine Mietminderung wäre rechtens.

…wenn der Schimmel vom Vermieter zu verantworten ist!
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Da die Mieter ein Neugeborenes zu Hause haben, werden sie
dieses mit Sicherheit nicht extra gesundheitlichen Schäden
aussetzen!!!

Schrei mich doch bitte nicht an, das habe ich doch gar nicht verlangt.

So wie es aussieht kommt die Feuchtigkeit von außen.

Das weißt Du woher? Und warum hast Du es nicht gleich geschrieben?

Es wurde hier bestimmt nicht vorsätzlich gehandelt.

Das wollte ich Dir auch gar nicht unterstellen. Ich wollte Dich nur darauf hinweisen, dass man aus diesem Grund nicht ohne weiteres vom Mietvertrag zurücktreten kann. Im Link ein Post weiter oben steht übrigens das gleiche, allerdings wesentlich ausführlicher.

Gruß
loderunner

Hallo,

einzig eine Mietminderung wäre rechtens.

…wenn der Schimmel vom Vermieter zu verantworten ist!
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

deshalb schrieb ich diesen Satz:

Wichtig zu wissen ist natürlich welche Ursache für den Schimmel verantwortlich ist. Müssen nicht immer Baumängel sein.

Gruß
Irene

Diente nur zur Verdeutlichung (owt)
-nix-

Um dem Vorwurf des falschen Lüftens oder falschen Heizens vorzubeugen, sollter der Mieter eventuell ein Messgerät aufstellen, dass Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit aufzeichnet. So lässt sich nachweisen, dass der Mieter richtig lüftet. Um die Aufstellung eines solchen Geräts sollte der Vermieter gebeten werden.
Darüber hinaus sollte eine Luftmessung vorgenommen werden, um die Schimmelbelastung abschätzen zu können. Die Größe der Flecken sagt darüber wenig aus.
Stellt sich heraus, dass der Mieter richtig lüftet und der Schimmel auf mangelhafte Isolation o.ä. zurückzuführen ist, ist der VErmieter verpflichtet die Schäden zu beheben.