Hallo,
die Betriebskostenabrechnung 2001 wurde Ende 2002 zugestellt. Eine hohe Nachforderung war fällig. Da mehrere Mieter Widerspruch einlegten, teils mit Erfolg, wurde erstmal keine Zahlung geleistet. Mitte 2003 kam die korrigierte Abrechnung. Es wurde wieder keine Zahlung geleistet. Im Oktober 2005 kam die 1. Mahnung, die sofort beglichen wurde.
Kann es sein, dass diese Nachforderung nicht hätte gezahlt werden müssen, da die Verjährung eingetreten ist?
Gruß