Hi,
Mietvertrag auf bestimmte Zeit, Laufzeit 3 Jahre (danach zieht
Sohn des Vermieters evtl. ein)
Vertragsabschluß Mitte Okt.06 zum 1.12.06.
Nach ca. 2 Wochen fällt Mieterin ein, dass Sie nach der
Entbindung
den ganzen Tag allein in der neuen Wohnung sitzen wird, diese
Umstellung aber doch nicht möchte und so nicht zum 1.12.06
einziehen will. So möchte Sie den Mietvertrag auflösen.
Der Vermieter stimmt vorab mündlich zu, dass der Mietvertrag
gelöst werden kann, sobald ein neuer Mieter gefunden ist. Bis
dahin ist der
Mietvertrag trotz Nichteinzug zahlbar.Mieterin jammert nun,
dass Sie
für zwei Wohnungen Miete zahlben soll.
Es ist schon Kulanz vom Vermieter, wenn er der Kündigung/Vertragsauflösung zustimmt. Insofern sollte sie eher über ihre eigene Fehlplanung jammern.
Wie sollte diese mündl. Vereinbarung nun schriftlich
festgehalten
werden, wenn erst zum 1.3.2007 neu vermietet werden kann?
(In der Hoffnung, dass diese Mieter auch einziehen und sich an
den
Mietvertrag halten) Was ist, wenn diese Mieter widererwarten
auch nicht einziehen? Wer haftet dann für Miete? Mieterin A
oder Mieter B?
Als Vermieter würde ich da gar nichts schriftlich festhalten, dafür gibt es keinen Grund. Ich würde meiner Mieterin sagen, daß ich einen Nachmieter suche (dabei erwähnen, daß ich die damit verbundenen Kosten kulanterweise nicht in Rechnung stelle) und daß sie mir auch jederzeit potentielle Nachmieter vorstellen darf. Dabei würde ich mir aber ausdrücklich die Entscheidung vorbehalten und keinesfalls schriftlich einer Nachmieterstellung durch den Mieter zustimmen (sonst muß man den Erstbesten, der die formellen Vorraussetzungen erfüllt, auch nehmen. Ob man bei der Person ein gutes Gefühl hat oder nicht…). Sobald ein neuer Mieter den Vertrag unterschrieben hat, kann man den alten Vertrag zum Mietbeginn des neuen auflösen. Wenn der neue Mieter dann auch nicht will, geht das Spiel halt von vorne los… (mit dem Neuen)
Muß eine Schlüssel- bzw. Wohnungsübergabe zum 1.12.06 erfolgen
und dann Wohnungsabnahme zum 1.3.07?
Der Mieterin muß natürlich die Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Wenn sie den Schlüssel ausdrücklich nicht haben will, würde ich mir das schriftlich bestätigen lassen. Denn wie schon gesagt, kann sie die Wohnung nicht nutzen, schuldet sie auch keine Miete.
Kann ein Betrag für die Ausführung der Hausordnung und
Schneeräumen
verlangt werden? Denn Vermieter wird dies selbst ausführen
müssen.
Die Nebenpflichten aus dem Mietvertrag müssen erfüllt werden. Will sie das nicht selbst tun, würde ich anbieten das gegen entsprechende Bezahlung zu übernehmen. Hier kann man ruhig niedrig greifen, dies aber auch erwähnen.
Auch die Nebenkosten muß sie voll zahlen. Und jenachdem, wie die Heizkostenabrechnung erfolgt, kann nach der Abrechnung sogar noch eine kräftige Nachzahlung herauskommen (wenn dies droht, sollte man das der Mieterin schon mal erklärend ankündigen).
Selbstverständlich kann man an vielen Stellen Zugeständnisse machen. Diese aber schriftlich zu geben, sollte man nur tun, wenn man sich über die eventuellen juristischen Folgen voll im Klaren ist, es lauern viele Stolpersteine (wie z.B., wenn man einer Nachmieterstellung zustimmt).
Der Vermieter ist in einer bequehmen Situation…er könnte sich auch ruhig zurücklehnen und auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Dies sollte der Mieterin klar sein…
Gruß Stefan