hallo Ihr,
der vermieter hat ein haus mit bestehenden mietverträgen gekauft. nun hat er nach div. drohungen seiner anwälte die mieter raus, zwar aus anderen gründen, aber egal.
natürlich hat er sofort verlauten lassen, dass die kaution nicht mehr zurück gezahlt werden kann.
und zwar weil,
x nebenkosten aus einer abrechnung, die nach der neuen Regelung nicht rechtzeitig gefordert wurde, nicht bezahlt wurden. alles rechtzeitig erklärt und nach aussage eines rechtshilfevereins richtig gemacht;
x mieten und andere nebenkostenabrechnungen nicht bezahlt wurden, dies ist falsch, es wurde vom mieter mehrfach widersprochen;
das problem ist allerdings:
x es ist kein kontoauszug mehr auffindbar, auf dem die Kautionszahlung überhaupt nachgewiesen werden kann, im Mietvertrag ist die Summe genannt.
x es sind nicht alle kontoauszüge der miet- und NKzahlungen vorhanden
und jetzt die frage?
wenn der mieter nun - ein halbes jahr nach auszug - die kaution einklagen möchte, muss er die nachweise überhaupt bringen oder wie läuft sowas ab?
und jetzt die frage?
wenn der mieter nun - ein halbes jahr nach auszug - die
kaution einklagen möchte, muss er die nachweise überhaupt
bringen oder wie läuft sowas ab?
mal Gegenbeispiel: Ich behaupte, dir vor Jahren 10.000€s geliehen zu haben. Du bestreitest das, ich verklage dich daraufhin auf Rückzahlung… Du würdest selbstverständlich ohne jeden Beweis mir das Geld zurückzahlen…
Wenn Zahlungen (= die Rückforderungsgrundlagen) nicht belegt werden können, kostet der Rechtsweg (Zahlungsklage) m.E. nur unnötig Geld, denn der Richter will ganz bestimmt Fakten/Beweise …
das problem ist allerdings:
x es ist kein kontoauszug mehr auffindbar, auf dem die
Kautionszahlung überhaupt nachgewiesen werden kann, im
Mietvertrag ist die Summe genannt.
x es sind nicht alle kontoauszüge der miet- und NKzahlungen
vorhanden
und jetzt die frage?
wenn der mieter nun - ein halbes jahr nach auszug - die
kaution einklagen möchte, muss er die nachweise überhaupt
bringen oder wie läuft sowas ab?
Wenn es nur darum geht… Du kannst doch bei deinem Kreditinstitut die fehlenden Kontoauszüge anfragen, evtl. gegen eine Gebühr.
sind denn an die Mieter mit den Nebenkostenabrechnungen keine Stände der Konten verschickt worden, auf denen die Kaution liegt und Zinsen bringt?
Also ich würde das als Vermieter immer so machen.
Oder sonstiger Schriftverkehr die Einzahlungen bzw die Kautionen betreffend gibt es auch nicht? Wie lange ist das denn ehr das die Kaution gezahlt wurde? (Ich meine, wegen der Aufbewahrungspflicht 10 Jahre und so…).
Aber wie ich das verstehe ist die Kaution ja doch da, soll nur nicht ausbezahlt werden weil andere Forderungen dagegen stehen, oder?
Egal, so oder so ab zum Rechtsanwalt.
Tüssi
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erst mal vielen dank für die vielen antworten, ich hoffe Ihr verfolgt den artikel weiter.
sollte es sich um mich persönlich als mieter handeln, wäre ich nach all dem ärger, den mieter schon mit vermieter durchgestanden hat, sehr gelassen. von vermieters seite schon lange nur über anwalt.
das mit der nachweispflicht ist mit klar. aber wenn es zu einem verfahren kommt, dann läuft ein anwalt zum richter hin und zeigt ihm meine alten kontoauszüge?
ist das dann ein obligatorischer nachweis, sozusagen bevor der richter das erste mal seine brille abnimmt, oder müssen die auszüge auf verlangen vorgelegt werden?
es hat sich etwas getan:
der vermieter legt mittlerweile die letzte nebenkostenabrechnung vor.
nach abzug von der kaution bleibt eine differenz von 150,0.
dafür lohnt es sich kaum vor gericht zu ziehen, oder?
so viel ich weiß, dürfen nebenkosten aber nicht mit der kaution verrechnet werden, eigentlich?