Guten Abend zusammen,
kommen wir direkt zum punkt:
Es sind 2 Personen (A,B) in eine Wohnung zu Miete eingezogen.
Im Mietvertrag steht auf der ersten Seite (Also wo die Mieter aufgelistet werden) nur Person A. Unterschrieben haben aber Person A und B (Person B wird im Mietvertrag sonst nicht weiter genannt).
Person B hat die hälfte der Miete immer Person A zum überweisen gegeben, vdh: hatte nie etwas mit dem Vermieter (bis auf besagte Unterschrift im Vertrag) zu tuhen.
Kann Person B ausziehen (Sofort) ohne rechtlich (Miete,etc) belangt zu werden?
MfG Seb
Fangen wir auch gleich beim Punkt an:
Ich finde es grundsätzlich 'ne Sauerei, wenn 2 Personen als Mieter gemeinsam eine Wohnung anmieten (so war’s ja zumindest defacto) und sich der eine von beiden dann urplötzlich (sofort) aus dem Staub machen und den anderen auf den eingegangenen Vertragspflichten sitzen lassen will!
Der Vermieter kann nur seinen nachweislichen Vertragspartner auf Erfüllung von Vertragspflichten in Anspruch nehmen. Also im geschilderten Fall wohl eher nur A - und nicht auch B.
Im Rechtsleben kommt’s aber ggfs. auch auf kleine Feinheiten an > z.B.: waren/sind A+B vielleicht verheiratet? gibt es neben der „nackten“ Unterschrift noch irgendwelche anderen Beweise, dass B auch Hauptmieter sein wollte?
Liegt keine Mietergemeinschaft (A+B als Hauptmieter) im rechtlichen Sinne vor, so dürften die Umstände/Fakten aber zumindest den Beweis für ein existentes Untermietverhältnis hergeben … (B hat ja wohl unbestreitbar in der Wohnung gewohnt, seinen Mietanteil an A gezahlt). Auch bei der Beendigung eines Untermietverhältnisses sind Kündigungsfristen einzuhalten, Miete bis Mietende/Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen etc. Selbst wenn A gegenüber dem Vermieter alleine für Vertragspflichten haftet, kann er also seine Ansprüche gegenüber B einfordern …
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