Unstimmigkeiten in der NK-Abrechnung

Für ein Mehrfamilienhaus ( 12 Wohnungen + 1 Gewerbebüro )beträgt die
Grundsteuer 4200 €, das heisst geteilt duch alle qm ( 840 qm )soll Mieter A für seine 58 qm - Wohnung knapp 290 € zahlen…

Dem Mieter erscheinen diese Kosten jedoch sehr hoch ( Eventl. Steuern fürs Gewerbebüro mit dirn ). Nur wie verhält dieser sich, wenn er die Nebenkosten schon bezahlt hat, den Vermieter bereits seit 2 Monaten gebeten hat die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen und einfach nix passiert?!

Zudem werden die Kosten für Allgemeinstrom einmal in der Heizkostenabrechnung und in einer seperaten Abrechnung vom Vermieter umgelegt ( also wohl doppelt ).

Und auf was sich die gesamt-qm beziehen weiss Mieter A ebensowenig. Denn mit Gewerbebüro sind ja eventuell Steuern mit eingeflossen und ohne sind alle weiteren Kosten wie Trinkwasser, Schmutzwasser, Müll, Strassenreinigung ohne dem Gewerbebüro ( nur auf die Mieter des Hauses )umgelegt worden.

Hm, was kann Mieter A tun ???

Hi Jeanno,

  • Kosten, die nur durch Gewerbemieter verursacht werden, müssen gesondert abgerechnet werden (insb. Strom, Wasser, Müll)
  • Kosten, die für das ganze Haus anfallen und nicht in gewerblich und nicht gewerblich getrennt werden können, werden auf alle Mieter umgelegt werden (z.B. Grundsteueranteile).

Hm, was kann Mieter A tun ???

Der Mieter kann Einsicht in alle Unterlagen verlangen, die seine Nebenkostenabrechnung betreffen. Dazu gehört auch die Klärung der Frage, wie das Finanzamt die Grundsteuer für das Haus festgelegt hat, insbeondere ob die Gewerberäume zusammen mit den Mieträumen veranlagt werden oder nicht.

Mir erscheint der Grundsteuerbetrag für die Wohnung dreifach überhöht, aber das wirst Du dann ja sehen. Im Übrigen ist zu bedenken, dass eine falsche Berechnung der Anteile dem Vermieter nichts bringt, es sei denn, er betriebe selbst ein Gewerbe in den Räumen.

Gruß Ralf

Ja, der Inhaber der Firma im EG ist auch der Vermieter !

Heisst es also, dass das Gewerbebüro eine eigene Heizanlage haben muss, nen eigenen Wasserzähler und die Abrechnungen für Strassenreinigung, Müllentsorgung usw. muss von Der Stadt gesondert gestellt werden ?!

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Ja, der Inhaber der Firma im EG ist auch der Vermieter !

Bei so einer Sachlage ist es leider schon öfter vorgekommen, dass der Vermieter versucht, bei der Abrechnung zu seinen Gunsten zu schummeln - z.B. das Gewerbe beim Umlageschlüssel kpl. „vergisst“.

Heisst es also, dass das Gewerbebüro eine eigene Heizanlage haben muss,

NEIN

nen eigenen Wasserzähler

JA

und die Abrechnungen für Strassenreinigung, Müllentsorgung usw. muss von Der Stadt gesondert gestellt werden ?!

NEIN
Kurz gesagt muss lediglich sichergestellt sein, dass Wohnungsmieter nicht mit (Mehr-)Kosten belastet werden, die alleine durch das Gewerbe entstehen.

_ Herausrechnen des Gewerbeanteils
Befinden sich Gewerberäume und Mietwohnungen in einem Haus, muss die Betriebskostenabrechnung grundsätzlich nach Wohnungen und Gewerbe getrennt werden. Zumindest muss der Verteilerschlüssel dies entsprechend berücksichtigen. Das geschieht zumeist durch die Angabe der Fläche, die der Gewerbeanteil am Gebäude einnimmt.

Der auf die Gewerberäume entfallende Anteil an den Betriebskosten muss - wenn das Gewerbe in einzelnen Kostenarten höhere Kosten als ein Durchschnittshaushalt verursacht - in der Abrechnung gesondert ausgewiesen und vor der Aufteilung der Kosten auf die Wohnungen abgezogen werden (Vorwegabzug). Befinden sich in Ihrem Wohngebäude Gewerbe, die mehr Wasser verbrauchen oder mehr Abfall produzieren, wie z. B. Gaststätten, Blumenläden oder Friseursalons, sollten Sie die Abrechnung daraufhin sorgfältig prüfen._

Quelle: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/betriebskosten/
(es lohnt sich die Seite mal komplett durchzulesen)

Ralf:

  • Kosten, die nur durch Gewerbemieter verursacht werden,
    müssen gesondert abgerechnet werden (insb. Strom, Wasser, Müll)

Damit meinst du wohl auch den oft fälschlich zitierten „grundsätzlich vorgeschriebenen“ Vorwegabzug - der ist aber nur in den seltensten Fällen wirklich erforderlich.

zum Vorwegabzug z.B. schon: AG Neukölln, Urteil vom 12.06.2001 - 15 C 111/01 -
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/bk/291gewer.htm

oder ganz neu: BGH, Urteil vom 08.03.2006 - VIII ZR 78/05 -
http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/betriebsko…

Es kommt sehr auf die Art des Gewerbes an - ein normales Ladengeschäft wird z.B. i.d.R. eher weniger Wasser, Müll, Heizung verbrauchen - eine Gaststätte, Friseursalon o.Ä. aber eher mehr (siehe oben).
Wird nach Verbrauch abgerechnet, erübrigt sich der Vorwegabzug, da ja schon durch die Messeinrichtungen die korrekte Umlage der verursachten (Mehr-)Kosten erfolgt.
Bei Grundsteuer, Versicherungen, Müll dagegen kann ein Vorwegabzug erforderlich sein, um sicherzustellen, dass das Gewerbe auch die von ihm verursachten (Mehr-)Kosten trägt.
Ob tatsächlich korrekt abgerechnet wurde, kann man nur durch Kontrolle des umgelegten Betrags (= Belegeinsicht) und Überprüfung der Umlageschlüssel (= Gewerbe mit einbezogen? oder gesondert durch Vorwegabzug berücksichtigt?) feststellen.
Dazu muss man also auch z.B. beim Umlageschlüssel „Wohn-/gewerb. Nutzfläche“ die Gesamtfläche in qm mit und ohne Gewerbe kennen. Neben der Belegeinsicht sollte man also ganz klar fragen, z.B. „ist in den Gesamt qm (840 qm ) auch die Nutzfläche der Gewerbeeinheit enthalten?“ und sich das ggfs. durch eine Aufstellung nachweisen lassen.

Allgemeinstrom

Oft wird ein Anteil des Allgemeinstroms als Heizungsbetriebsstrom und der andere Anteil als eigentlicher „Allgemeinstrom“ umgelegt.
Klarheit schafft hier nur Belegeinsicht.

Na glaube Mieter A kann sich auf einen langen weg zur Rückzahlung freuen…
Verteilerschlüssel ist überhaupt nicht ausgelegt, und nach Anfrage wartet dieser nach etwa 3 Monaten immernoch auf Rückantwort…
Vermieter sagt dem Mieter die gesamt qm ( 840 qm ) beziehen sich nur auf Wohnungen, aber all die Rechnungen der Betriebskosten ( von Stadt, Versicherung, Heizung usw. )beziehen sich ausschliesslich auf die 840 qm…
Demnach scheint das Gewerbebetrieb überhaupt nicht in der Abrechnung eingeflossen zu sein…

hi,als erstens:NICHT BEZAHLEN!!!
sämtliche belege einfordern bzw.anfrage auf einsicht in alle belege,die mit NK verbunden sind.DER VERMIETER IST VERPFLICHTET, KOSTENGÜNSTIG ZU HAUSHALTEN !!!
wenn der vermieter geld will kommt ganz schnell bewegung herein.
u.U.sollte ein anwalt für mietrecht eingebunden werden.
gruss gagafata

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Hallo gagafata,

Mieter A hat leider die NK schon bezahlt. Hat allerdings schriftlich per Einschreiben angemerkt, dass die Zahlung unter Vorbehalt anzusehen ist. Genauso um Überprüfung und Einsicht der Einheitswertberechnung vom Finanzamt gebeten.
-Wie gesagt, wartet schon ca. 2 Monate auf ne Reaktion. Wenn Mieter A beim Vermieter anruft wird dieser immer wieder nur vertröstet und es wird ihm gesagt man wüsste noch nicht, wann die sich darum kümmern könnten…
…ne absolute FRECHHEIT…

hi,als erstens:NICHT BEZAHLEN!!!
sämtliche belege einfordern bzw.anfrage auf einsicht in alle
belege,die mit NK verbunden sind.DER VERMIETER IST
VERPFLICHTET, KOSTENGÜNSTIG ZU HAUSHALTEN !!!
wenn der vermieter geld will kommt ganz schnell bewegung
herein.
u.U.sollte ein anwalt für mietrecht eingebunden werden.
gruss gagafata

Ich hoffe, du weisst mit dem „Ratschlag“ von gagafata entsprechend umzugehen.
Ausführlich habe ich dazu geschrieben in
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Mir erscheint es zwar unwahrscheinlich, aber theoretisch wäre es natürlich tatsächlich möglich, dass sämtliche Betriebskosten-Rechnungen für/an den Gewerbebetrieb separat gehen.
Dann wäre es aber auch ein einfaches für den Vermieter, dies nachzuweisen.

Soweit die entsprechenden Kostenpositionen konkret beanstandet wurden und um Rechenschaft/Erläuterung/Nachweis gebeten wurde, könnten ggfs. als Druckmittel ein Einbehaltungsrecht an laufenden Zahlungen bis zur Höhe der zu Recht beanstandeten Abrechnungspositionen geltend gemacht werden. Hierzu aber im Einzelfall Rat von Rechtsanwalt/Mieterverein einholen! (z.B. wegen Beachtung der Verjährungsfrist/Einwendungsfrist/etc.).

hi,genau das ist das problem,der vermieter hat seine knete und zögert hinaus.du solltest dem vermieter,schriftlich per einschreiben-rückschein,eine frist(14 tage) setzen.wenn er nicht reagiert:fachanwalt für mietrecht einbinden!!!oder,für kleines geld,in einem mietverein beitreten.gruss gagafata

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