Liebes Forum,
ein Fall zu Verwendungszweck und Auszahlungspflichten bei Mietkaution.
Angenommen Person A zieht nach fast 5 Jahren aus ihre Mietwohnung aus. Zu Beginn der Mietzeit hat Person A 480 € hinterlegt. Die Abnahme mit dem Vermieter erfolgt einwandfrei, er bemängelt nichts. Er erklärt, nur einen Teil der Kaution zur Sicherheit wegen Nebenkostenabrechnungen einzubehalten, den Rest auszuzahlen. Person A zieht zum 15.9. aus. Zwei Monate später schreibt Vermieter Person A, dass das Kautionskonto aufgelöst wurde und sich 489 Euro angesammelt hätten. Diese Kautionssumme würde er aber erst zurückerstatten, wenn die eventuellen Forderungen, die sich aus den Nebenkostenabrechnungen aus 2005 und 2006 ergeben könnten, abgerechnet sind. D.h. Vermieter plant, die 489 € als Sicherheit einzubehalten. Person A hat im gesamten Zeitraum Abschläge bezahlt und in 2004 für die Heizung sogar Geld zurückbekommen.
Die NK-Abrechnung für 2005 ist noch nicht gemacht. Das lässt vermuten, dass die für 2006 erst Ende 2007 oder Anfang 2008 gemacht wird.
Fragen:
- Wurde richtig verzinst (480 --> 489 Euro in 5 Jahren)
- Hat Vermieter das Recht, die 489 Euro Kaution und Zinsen einzubehalten?
- Ist Vermieter verpflichtet, das Geld weiterhin zu verzinsen? Person A entgehen doch so Zinsen.
- Ist die Kaution überhaupt dadurch zu verwenden? Vermieter begründet seine Entscheidung mit gestiegenen Heizölpreisen. Hätte Vermieter nicht die Abschläge ändern müssen? (Für die Nebenkosten hat er dies nach der Abrechnung 2004 getan)
Also: Hat Person A eine Chance und ein Recht, die 489 € vor 2007/2008 zu erhalten?
Herzlichen Dank!