Hi
2 Mieter haben Februar 2004 nen Mietvertrag unterschrieben. In den Nebenkosten werden u.a. auch die Kabelgebühren aufgeführt.
Der Vermieter merkt nun, dass er die Kosten nicht abgerechnet hat. Er teilt dem Mieterpaar mit, dass er auf Kulanz keine Nachberechnung durchführen wird, jedoch ab Januar 07 die Kosten erheben wird.
Ist das Ok so? Schließlich zahlt das Mieterpaar ja seit 02/2004 Nebenkosten mit den Kabelgebühren…
Gibt’s da §§ die des regeln?
Grüße
Blue
Ist das Ok so? Schließlich zahlt das Mieterpaar ja seit
02/2004 Nebenkosten mit den Kabelgebühren…
Ich finds sehr nett von dem Vermieter das er da kein Mordstrara drum macht.
Das Vorgehen ist voellig in Ordnung. Die Mieter haben ja nicht wie von Dir geschrieben „vorher die Kabelgebuehren bezahlt“, sondern diese standen zwar im Mietvertrag aber wurden nie abgerechnet.
Ich weiss auch nicht wieso Du denkst sie haetten es bezahlt wenn es doch nicht berechnet worden ist?
Hi
Im Mietvertrag wird aufgeführt, dass der damals unterschrieben Vertrag bei ner Warmmiete von 650 Euro die Kabelgebühren inklusive sind.
Nun will der VM aber die Kabelgebühren drauf haben, womit man bei ner Warmmiete von 665 ist und das versteht der Mieter nicht…
Er fühlt sich verar***t
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Hi
Im Mietvertrag wird aufgeführt, dass der damals unterschrieben
Vertrag bei ner Warmmiete von 650 Euro die Kabelgebühren
inklusive sind.
Nun will der VM aber die Kabelgebühren drauf haben, womit man
bei ner Warmmiete von 665 ist und das versteht der Mieter
nicht…
Er fühlt sich verar***t
Ehm, hm.
Die sog. Warmmiete ist die Grundmiete plus die Nebenkosten vorauszahlung!
Erst am Ende des Abrechnungszeitraums werden Zaehler abgelesen usw., dann wird eine Abrechnung gemacht wieviel der Mieter verbraucht hat, welche Kosten die Immobilie verursacht hat usw. Daraus ergeben sich die Nebenkosten in denen auch die Kabelgebuehren enthalten sind.
Von diesen wird dann die Summe der Vorauszahlungen abgezogen und daraus ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung.
Unterm Strich also bleibt es bei 650 Euro pro Monat, nur am Ende des Jahres bekommt der Mieter dann eben 60 Euro weniger zurueckerstattet bzw. er zahlt 60 Euro mehr nach.
Ganz informell gesagt, der Mieter kann froh sein weil er zwei Jahre keine Kabelgebuehren zahlen musste 
Hi,
Im Mietvertrag wird aufgeführt, dass der damals unterschrieben
Vertrag bei ner Warmmiete von 650 Euro die Kabelgebühren
inklusive sind.
Nun will der VM aber die Kabelgebühren drauf haben, womit man
bei ner Warmmiete von 665 ist und das versteht der Mieter
nicht…
ist in dem Beispiel eine Warmmiete vereinbart (bedeutet, daß ein Pauschalbetrag vereinbart ist und keine Abrechnung der Nebenkosten erfolgt) oder eine Kaltmiete und eine Nebenkostenvorrauszahlung?
Wenn keine Warmmiete: wurden die NK schon mal abgerechnet, wenn ja welche Jahre, passten die Vorrauszahlungen (keine großen Nach- oder Rückzahlungen) und/oder wurden sie angepasst?
Gruß Stefan
Hallo
verstehe ich jetzt nicht so richtig.
Angenommen ich zahle eine Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 120,00 monatlich. Sind pro Jahr 1440,00 €. Dann wird der Verbrauch errechnet, Heizung/Wasser, Betriebsstrom. Alle anderen NK sind mehr oder weniger feste Posten, die sich nur erhöhen wenn z.B. die Stadt die Müllgebühren erhöht, die Versicherungsbeiträge steigen etc.
In den Vorauszahlungen sind ja alle im MV aufgeführten NK abgedeckt.
Durch die Abrechnung ergibt sich ein - oder + für den Mieter.
Es ist ja nicht so, dass in den Vorauszahlungen bestimmte feste Beträge für einzelne Posten enthalten sind, sondern dieser Betrag ist in der Regel so festgelegt, dass für den Mieter nicht unbedingt ein Plus oder Minus entsteht - also ein Erfahrungswert.
Also kann ich nicht verstehen warum nun monatlich 15 € mehr für Kabel gezahlt werden sollen, die ja - wie alle Posten - jährlich abgerechet werden.
Es sei denn, der Vermieter hat in der Jahresberechnung vergessen, dem Mieter die Kabelgeführ in Rechnung zu stellen, aber das müsste sich ja anhand der einzelnen Posten in seiner Nebenkostenabrechnung feststellen lassen. Wenn er dies vergessen hat, ist das sein Bier.
Nenne es mal Anpassung der Vorrauszahlung.
Der VM könnte nach wie vor so viel kassieren wie bisher und man hätte am Jahresende einfach eine um 12*15 Euro höhere Nachzahlung.
Denn im MV ist vereinbart, dass M diese Kosten zu zahlen hat.
Gruss Ivo
Hi
im Vertrag wird vermerkt
Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für: Betriebskostenvorschuss . Punkte 1,2,3,9,10,12
Die Betriebskosten insbesondere wie nachfolgende spezifiziert, sind als Vorschluss vom Mieter an den VM zu zahlen und werden jährlich per Februar mti dem Mieter abgerechnet.
Und dabei wird unter Punkt 12 aufgeführt: Die Kosten des Betriebes der Gemeinschafts-Antennenanlage bzw. Kabelanschluss
Wenn der Mieter das richtig versteht, sind in den Nebenkosten also die TV-Kosten schon dabei und können durch den VM nicht „doppelt“ berechnet werden, sprich der VM will die Miete um 15 Euro mtl. erhöhen…
Hi
Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für:
Betriebskostenvorschuss. Punkte 1,2,3,9,10,12
Der Mieter tätigt monatliche Vorauszahlungen. Die genaue Abrechnung findet nach dem Abrechnungszeitraum statt. Auf dieser Abrechnung kann der Mieter alle berechneten Punkte erkennen.
Und dabei wird unter Punkt 12 aufgeführt: Die Kosten des
Betriebes der Gemeinschafts-Antennenanlage bzw. Kabelanschluss
Das bedeutet, der Vermieter darf diese Posten abrechnen, hat das aber die letzten Jahre verschlafen. Ab dem nächsten Abrechnungszeitraum will er sie aber berechnen.
Wenn der Mieter das richtig versteht, sind in den Nebenkosten
also die TV-Kosten schon dabei und können durch den VM nicht
„doppelt“ berechnet werden, sprich der VM will die Miete um 15
Euro mtl. erhöhen…
Nein, er hat sie biesher nicht bezahlt, sonst wären sie auf der Abrechnung aufgelistet. Die Erhöhung um 15 € bedeutet, dass der Mieter mehr vorauszahlt, dafür aber bei de nächsten Abrechnung, bei de dann auch die Kabelgebühren aufgelistet sind nicht 180€ mehr Nachzahlungen zu leisten hat.
Gruss Jutta
Hallo,
im Vertrag wird vermerkt
Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für:
Betriebskostenvorschuss . Punkte 1,2,3,9,10,12
Die Betriebskosten insbesondere wie nachfolgende spezifiziert,
sind als Vorschluss vom Mieter an den VM zu zahlen und werden
jährlich per Februar mti dem Mieter abgerechnet.
da schaut man dann auf die bisherigen Abrechnungen, ob da der Kabelanschluss aufgeführt wird. Ist das nicht der Fall, hat man tatsächlich bisher umsonst fern geschaut. Netter Vermieter.
Gruß, Niels
Der Vermieter sieht seinen Fehler selbst ein und weiss, dass die Forderung der NK nach 12 Monaten verjährt.
Da im Mietvertrag jedoch festgelegt ist, dass Kabelgebühren mit zu den Nebenkosten gehören, hat er natürlich das Recht, dieses auch in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.