Man nehme den nachfolgenden Fall an:
Für den 01.03.2007 plante Familie S. den Bezug einer Genossenschaftswohnung in H. Der Vermieter hat diesen Termin per mail bestätigt. Telefonisch wurde jetzt mitgeteilt, dass es aufgrund von Problem mit dem Generalunternehmer zu einer Verschiebung von 4 Wochen kommt und der neue Bezugstermin der 01.04.2007 ist. Eine schriftliche bzw. in Form einer mail erfolgt Bestätigung liegt noch nicht vor. Jetzt stellt sich die Frage, ob der Vermieter für die entstehenden Mietkosten (Monatsmiete der jetzigen Wohnung im Ort M (Entfernung zu Ort H. gut 780 km) und Miete für die Unterkunft (Untermiete) vom Vater der Familie S. in H.) aufkommen muss.
Familie S. hat noch keinen gegengezeichneten Nutzungsvertrag. Es gibt lediglich einen von Familie S. gezeichneten Antrag auf Anmietung bzw. Nutzung der Genossenschaftswohnung und per mail die Bestätigung des Vermieters, dass der Bezugstermin der 01.03.2007 ist.
Wie verhält es sich mit zusätzlichen Kosten für weitere Familienheimfahrten von Vater S. aus H. nach M. und für die zusätzlichen Kinderbetreuungskosten des Kindes von Familie S. in M.?
Vielen Dank.