ich bin neu hier und hoffe, daß mir jemand helfen kann.
Vor wenigen Wochen war unser Abfluß für die Toilette verstopft. Dies äußerte sich darin, daß bei uns das Wasser nach dem Spülen nur schlecht ablief und bei unseren Nachbarn die komplette Toilette mit Wasser und sonstigen Exkrementen überflutet war.
Unsere Nachbarin hat dann auch den Vermieter angerufen und ihn über die Verstopfung informiert. Daraufhin bekam sie eine Telefonnummer eines Rohrreinigers. Ob direkt vom Vermieter oder einer anderen Firma kann ich nun nicht sagen. jedenfalls rief sie dort an und ein Mitarbeiter dieser Firma kam dann auch und behob die Verstopfung.
Unser Vermieter hat uns nun ein freundliches Schreiben geschickt, in dem er uns auffordert, die Kosten für die Rohrreinigung zu übernehmen, da, ich zitiere: „Nach Lage der Verstopfungen und den festgestellten Gründen (gemäß vorliegendem Rapport-Schein: Intimtextilien, feuchttücher) ist dieses Problem eindeutig in Ihrer Wohnung verursacht worden.“
Nun stellt sich mir die Frage, wenn bei allen Verstopfungen aufgetreten sind, dann muß doch die Verstopfung im Gemeinschaftsrohr aufgetreten sein. Leider kann ich den Monteur der Firma nicht erreichen, um ihn diesbezüglich näher zu befragen.
Darf mir der Vermieter die Kosten für die Abflußreinigung komplett aufs Auge drücken???
Ich freue mich auf jede Antwort und bin allen jetzt schon überaus dankbar!
bevor du Deine Frage hier bei w-w-w stellen konntest hast du ein graues Feld bestätigt auf dem stand, dass Du einen Kühlschrank bestellst. Hast du das denn nicht gelesen?
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bevor du Deine Frage hier bei w-w-w stellen konntest hast du
ein graues Feld bestätigt auf dem stand, dass Du einen
Kühlschrank bestellst. Hast du das denn nicht gelesen?
Äh… Also da kam eine Seite, auf der folgendes stand:
Wichtiger Hinweis
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Dann zwei Buttons „Ja, ich habe verstanden…“ und „Nein…“
Von Kühlschrank stand nix da.
Der erste April ist übrigens vorbei.
Oder macht man das hier mit Neulingen so?
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Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch zu mietrechtlichen
Themen. Wir weisen darauf hin, dass Beratung in konkreten
Rechtsfragen nach dem Rechtsberatungsgesetz regelmäßig nur
durch Anwälte erbracht werden dürfen. Ein Beitrag in diesem
Brett darf daher keine persönlichen Rechtsfragen behandeln.
Bitte beachtet dazu auch FAQ:1129.
Dann zwei Buttons „Ja, ich habe verstanden…“ und „Nein…“
Du hättest „Nein“ klicken müssen!
Ist es denn so schwer, statt:„Ich habe Stress mit meinem Vermieter Herrn Meyer wegen …“ zu schreiben: „Darf ein Mieter …“, „Muss ein Vermieter …“