Wer muß die Kosten für die Abflußreinigung tragen?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, daß mir jemand helfen kann.

Vor wenigen Wochen war unser Abfluß für die Toilette verstopft. Dies äußerte sich darin, daß bei uns das Wasser nach dem Spülen nur schlecht ablief und bei unseren Nachbarn die komplette Toilette mit Wasser und sonstigen Exkrementen überflutet war.
Unsere Nachbarin hat dann auch den Vermieter angerufen und ihn über die Verstopfung informiert. Daraufhin bekam sie eine Telefonnummer eines Rohrreinigers. Ob direkt vom Vermieter oder einer anderen Firma kann ich nun nicht sagen. jedenfalls rief sie dort an und ein Mitarbeiter dieser Firma kam dann auch und behob die Verstopfung.
Unser Vermieter hat uns nun ein freundliches Schreiben geschickt, in dem er uns auffordert, die Kosten für die Rohrreinigung zu übernehmen, da, ich zitiere: „Nach Lage der Verstopfungen und den festgestellten Gründen (gemäß vorliegendem Rapport-Schein: Intimtextilien, feuchttücher) ist dieses Problem eindeutig in Ihrer Wohnung verursacht worden.“

Nun stellt sich mir die Frage, wenn bei allen Verstopfungen aufgetreten sind, dann muß doch die Verstopfung im Gemeinschaftsrohr aufgetreten sein. Leider kann ich den Monteur der Firma nicht erreichen, um ihn diesbezüglich näher zu befragen.

Darf mir der Vermieter die Kosten für die Abflußreinigung komplett aufs Auge drücken???

Ich freue mich auf jede Antwort und bin allen jetzt schon überaus dankbar!

parnatzel

Sag mal…
…klickst Hinweise im Internet immer so schnell weg? Du hast einen Kühlschrank für 1499,95 EUR bestellt. Nur so nebenbei…

…klickst Hinweise im Internet immer so schnell weg? Du hast
einen Kühlschrank für 1499,95 EUR bestellt. Nur so nebenbei…

Da hab ich mich schon über eine schnelle Antwort gefreut und dann das.
Wo soll ich denn den bestellt haben?

bevor du Deine Frage hier bei w-w-w stellen konntest hast du ein graues Feld bestätigt auf dem stand, dass Du einen Kühlschrank bestellst. Hast du das denn nicht gelesen?

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bevor du Deine Frage hier bei w-w-w stellen konntest hast du
ein graues Feld bestätigt auf dem stand, dass Du einen
Kühlschrank bestellst. Hast du das denn nicht gelesen?

inzwischen hat er schon zwei! :smile:

Äh… Also da kam eine Seite, auf der folgendes stand:

Wichtiger Hinweis

Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch zu mietrechtlichen Themen. Wir weisen darauf hin, dass Beratung in konkreten Rechtsfragen nach dem Rechtsberatungsgesetz regelmäßig nur durch Anwälte erbracht werden dürfen. Ein Beitrag in diesem Brett darf daher keine persönlichen Rechtsfragen behandeln. Bitte beachtet dazu auch FAQ:1129.

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, eine Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. Daneben gibt es auch andere Beratungsmöglichkeiten wie Behörden oder Firmen, die in eigenen Vertragsfragen beraten dürfen (z.B. Bank für finanzbezogene Rechtsfragen).

Artikel, die gegen die genannten Vorgaben oder geltendes Recht verstoßen, z.B. Rechte Dritter verletzten, werden bei Kenntnis (von den Moderatoren oder dem Team) gelöscht.

Dann zwei Buttons „Ja, ich habe verstanden…“ und „Nein…“

Von Kühlschrank stand nix da.
Der erste April ist übrigens vorbei.
Oder macht man das hier mit Neulingen so?

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Von Kühlschrank stand nix da.
Der erste April ist übrigens vorbei.
Oder macht man das hier mit Neulingen so?

Hallo Parnatzel,
ja
Grüße
Almut

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Von Kühlschrank stand nix da.

Guck mal genau hin!

Oder macht man das hier mit Neulingen so?

Nein, nur mit welchen die Texte kopieren können, aber diese nicht lesen!

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Köstlich!
Also von mir gibt’s ein Sternchen für die Erheiterung, vielen Dank!

Hallo,

Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch zu mietrechtlichen
Themen. Wir weisen darauf hin, dass Beratung in konkreten
Rechtsfragen
nach dem Rechtsberatungsgesetz regelmäßig nur
durch Anwälte erbracht werden dürfen. Ein Beitrag in diesem
Brett darf daher keine persönlichen Rechtsfragen behandeln.
Bitte beachtet dazu auch FAQ:1129.

Dann zwei Buttons „Ja, ich habe verstanden…“ und „Nein…“

Du hättest „Nein“ klicken müssen!

Ist es denn so schwer, statt:„Ich habe Stress mit meinem Vermieter Herrn Meyer wegen …“ zu schreiben: „Darf ein Mieter …“, „Muss ein Vermieter …“

Gruß vom Wiz

Also von mir gibt’s ein Sternchen für die Erheiterung, vielen
Dank!

von mir natürlich auch… :wink:

LG
Mikesch

MOD: Hinweis
Ich habe den Artikel abgeschlossen, da er gegen die von dir sogar zitierten Anforderungen verstösst.

Löschen werde ich Ihn nicht, da er ein wunderschönes Beispiel dafür ist, wie man es unter keinen Umständen machen sollte.

Anmerkung: Almut´s Aussage ist nicht ganz korrekt. Auch bei langjährigen Forumsteilnehmern machen wir das so.

Gruss Ivo
Moderator des Brettes im Auftrag vom wer-weiss-was Team.