Hallo, angenommen in einer Mietswohnung ist die Toilettenspülung undicht und es tropft nach lang anhaltendem Regen in der Nähe eines Dachfensters. Wer ist für die Reparatur zuständig?
Sandra
Hallo,
Auch Hallo,
angenommen in einer Mietswohnung ist die
Toilettenspülung undicht und es tropft nach lang anhaltendem
Regen in der Nähe eines Dachfensters. Wer ist für die
Reparatur zuständig?
Der Vermieter ist für dieser Art von Reparaturen verantwortlich, da diese „Gegenstände“ in dessen Eigentum stehen.
Wenn im MV eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist, können die Kosten event. an den Mieter weiterberechnet werden.
Aber in erster Linie müssen dem Vermieter o.g. Mängel (am besten schriftlich)anzeigt werden.
Sandra
Stiefel
Hallo Sandra
Hallo, angenommen in einer Mietswohnung ist die
Toilettenspülung undicht und es tropft nach lang anhaltendem
Regen in der Nähe eines Dachfensters. Wer ist für die
Reparatur zuständig?
Sandra
Hat der Mieter ein Kleinreperaturklausel in seinem Vertrag, dürfte die Spülung auf seine Rechnung gehen, paar Dichtungen kosten ja net viel.
Das Dachfenster dürfte wohl der Vermieter zahlen müssen, da solche Schäden vom Umfang wohl nicht abzuschätzen sind
LG
Mikesch