Hallo zusammen,
angenommen ein Haus verfügt über zwei Eingangtüren: 1. Tür zum Windfang und 2.Tür zu den Wohnräumen.
Die erste Tür verfügt über ein alterrümliches Schloss von ca. 1904,
ergo kein Sicherheitsstandard
Die zweite Tür verfügt über einen modernen Schliesszylinder, Problem:
Schliesszylinder ist nicht bündig mit Sicherheitsbeschlag und der
Sicherheitsbeschlag lässt sich von außen abschrauben.
Hausratversicherungen verlangen aber, dass a) der Schliesszylinder
bündig ist und b) der Sicherheitsbeschlag von außen nicht
abschraubbar ist. Andernfalls haftet der Versicherer nur für Schäden
die auch durch diese Sicherung nicht hätte verhindert werden können.
Fragen:
1.) Könnte von dem Vermieter verlangt werden, dass er eine entsprechende Schliessanlage einbaut und falls ja wer trägt die Kosten?
2.) Falls der Vermieter nicht verpflichtet ist die Schliessanlage
auszutaschen hätte der Mieter das Recht dies auf eigene Kosten zu tun?
Eure Meinung?
Hallo,
ohne besonders recherchiert zu haben:
Der Vermieter kann nicht gezwungen werden, ein Hausratversicherung-konformes Schloss anzubringen, es sei denn er schreibt im Mietvertrag den Abschluss einer Hausratversicherung vor.
Man kann das Schloss selbst austauschen. Das alte Schloss sollte man aber aufheben, da man bei Auszug wieder den ursprünglichen Zustand herzustellen hat.
Die Hausratversicherung verlangt übrigens nur die entsprechende Absicherung der versicherten Räume. Hat die Wohnung (wie in einem Mehrfamilienhaus) einen separaten Zugang im Haus, braucht nur die Wohnungstür ein bündig abschließendes Sicherheitsschloss.
Gruß Holger
Hallo
bei allem Verständnis das Recht besteht sicherlich nicht. -Auch ohne zu googlen-
Wie angeführt hat das Haus zwei Eingänge und es wurde nicht gesagt wie viele Mieter das Haus hat.
Aber nett da geht ein Mieter her tauscht auf seine Kosten das Schloss zum Hauseingang
Für XX Mieter mit jeweils drei Schlüssel inkl. Natürlich für den Hauseigentümer,
denn nur so könnte man möglicherweise den Hauseigentümer besänftigen.
Gruß
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Hallo,
meine Antwort galt nur für den Fall - und so hatte ich die Frage verstanden - dass die Hauseingangstür gleichzeitig die Wohnungstür ist. Die Hausratversicherung verlangt ein Sicherheitsschloss für die Wohnungstür, nicht mehr. Bei einer von mehreren Mietern genutzen Haustür gilt dies natürlich nicht. Ein Mieter kann hier auch nicht einfach das Schloss austauschen.
Gruß Holger
Hallo zusammen,
in diesem Fall wäre es nur eine Mietpartei, da EFH mit Windfang.
Aber Danke für Eure Meinungen.
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