SChönheitsreparaturklausel und salvatorische Klaus

Hallo,

nehmen wir einmal an, in einem Mietvertrag stünde eine, wie inzwischen allseits bekannt ist, unwirksame Schönehitsreparturklausel mit einem starren Fristenplan.

Gleichzeitig enthält der Mietvertrag eine salvatorische Klausel, wonach die Parteien sich verpflichten, für eine unwirksame Klausel eine wirksame, die der ursprünglichen möglichst nahekommt, zu vereinbaren.

Rettet das die Schönheitsreparaturklausel?

Chrissie

Hi,

Rettet das die Schönheitsreparaturklausel?

wieso sollte es? Eine Klausel ist unwirksam. Es wird für diesen Fall vereinbart sich eine wirksame auszudenken. Dies geschieht nicht (nehme ich mal an). Und die bloße Erwähnung, das man etwas tun will um den Vertrag wirksam zu halten soll jetzt eine von Gesetzes wegen unwirksame Klausel wieder wirksam machen?

Kann ich mir (als Laie) nun wirklich nicht vorstellen. Das was die Klausel rettet ist es der Verpflichtung nachzukommen und sie wirksam umzuschreiben, sonst gilt - meine Meinung - das Gesetz.

Gruß
Nita

Nachtrag
Hallo nochmal,

mir fällt noch ein: Soweit ich mich erinnere soll die salvatorische Klausel vor allen Dingen bewirken, dass ein Vertrag völlig nichtig wird weil eine einziger Paragraph des Vertrages unwirksam geworden ist. Somit gelten alle anderen (wirksamen) Bestimmungen weiter nur die betreffende Klausel muss ausgetauscht werden.

Gruß
Nita