Hallo liebe Experten,
der Mietspiegel für eine Wohnung beruft sich auf bestimmte Voraussetzungen, die in einer Wohnung gegeben sein sollen.
Falls der Mietspiegel Abzüge für Bäder vorsieht, deren
Fliesenspiegel bei einer Höhe von ca 1,60 Metern liegen sollte, liegt bei einer Fliesenhöhe von nur 1,30 Metern ein Grund für einen entsprechenden Abzug vor?
Liebe Grüsse
Klaus
Moin, Klaus,
die Frage ist so allgemein gehalten, dass mich der Verdacht beschleicht, hier könnte ein Missverständnis vorliegen.
Falls der Mietspiegel Abzüge für Bäder vorsieht
Der Mietspiegel soll Mietern und Vermietern bei der Festlegung eines angemessenen Mietpreises helfen. Das geschieht in der Regel so, dass beide Seiten in den Mietspiegel schauen und daraus ihre Vorstellungen ableiten, was sie nehmen bzw geben wollen. Daraus entsteht bei Einigung ein Vertrag, der dann beide Seiten bindet.
Der Mietspiegel ist nicht dazu gedacht, Mietminderungen zu begründen.
Gruß Ralf
Hallo
im Mietspiegel befindet sich mit Sicherheit keine Angabe wie hoch ein Bad verfliest sein muss. Und ehrlich gesagt, ob mein Bad 1,60 oder 1,30 m hoch gefliest ist, deswegen die Miete mindern?
Hat man die Wohnung vorher besichtigt, hat man auch gesehen wie hoch die Fliesen verlegt sind und wenn einem das nicht gefällt, muss man die Wohnung ja nicht nehmen.
Gruß
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