Muß man zahlen?

Herr a. hat mit den vermietern abgeklärt am letzten wochenende im november einzuziehen.

leider gibt es nichts schriftliches hierüber.

der mietvertrag gilt ab 1.12.

am tag des einzugs fragt der vermieter ob Herr a. schon einzieht.

herr a. sagt ja, das habe er dem vermieter ja gesagt.

der vermieter weiß nichts mehr davon.

nun will der vermieter für 7 tage die miete haben.

kann er das machen?

ausserdem waren es nur 6 tage die herr a. im alten monat in der wohnung wohnte.

müßte er dann nicht nur 6 tage bezahlen???

Hallo

so eine Vereinbarung sollte immer schriftlich erfolgen, auch, wer dann die Nebenkosten in dieser Zeit trägt.

Nun denn, wenn der Vermieter jetzt meint sich nicht mehr darin erinnern zu können, wird Mieter nichts anderes übrig bleiben als zähneknirschend zu zahlen. Ist der Einzug gestern erfolgt, sind es 6 Tage anteilige Miete.

Gruß

Hallo erstmal.

leider gibt es nichts schriftliches hierüber.

Sowas sollte immer schriftlich erfolgen :wink:

Aber i.A. zahlt nur der Schlüsselbesitzer die Kosten für die Wohnung.

am tag des einzugs fragt der vermieter ob Herr a. schon
einzieht.

herr a. sagt ja, das habe er dem vermieter ja gesagt.

der vermieter weiß nichts mehr davon.

Von wem hat a die Schlüssel ? Vom Vormieter oder dem Vermieter ?

mfg M.L.

herr a. hatte ursprünglich die schlüssel von dem vermieter anfang november bekommen um sachen unter zu stellen in der wohnung, die zu dem zeitpunkt noch vom vermieter renoviert wurde.

herr a. hat im momant auch nur 1 von 3 schlüsseln.
die anderen beiden hat noch der vermieter

Herr a. hat mit den vermietern abgeklärt am letzten wochenende
im november einzuziehen.

leider gibt es nichts schriftliches hierüber.

der mietvertrag gilt ab 1.12.

also, erstmal würde ich an der Wohnung nichts mehr tun sondern versuchen sofort wieder auszuziehen. Das gibt nur ärger.

Dann stellt sich die Frage, warum fordert er für 7 Tage die Miete wo er doch am Datum sehen kann, dass es nur 6 Tage sind.
Hat er doch was vom früheren Einzug gewusst ?

Ich würde es drauf ankommen lassen. Die Schlüsselübergabe ist ja wissentlich noch früher erfolgt und auch für diese Zeit wollte er keine Miete haben.

Gruss

Hallo,

also, erstmal würde ich an der Wohnung nichts mehr tun sondern
versuchen sofort wieder auszuziehen. Das gibt nur ärger.

Ach? Und Dein Rat gibt keinen Ärger? Doppelte Mietzahlung, erneute Wohnungssuche, evt. Maklergebühren, bereits vorgenommene Renovierungen…

Dann stellt sich die Frage, warum fordert er für 7 Tage die
Miete wo er doch am Datum sehen kann, dass es nur 6 Tage sind.
Hat er doch was vom früheren Einzug gewusst ?

Halt ein kleiner Irrtum. Oder er rechnet vom Zeitpunkt der Wohnungsnutzung an - nämlich genau dann, wenn der Vormieter tatsächlich ausgezogen ist. Weil an dem Tag die Wohnungsabnahme war.

Ich würde es drauf ankommen lassen. Die Schlüsselübergabe ist
ja wissentlich noch früher erfolgt und auch für diese Zeit
wollte er keine Miete haben.

Was er ja auch gar nicht könnte, wenn der Vormieter noch drin wohnt, oder?
Ich würde erstmal den Ball flach halten und mit dem Vermieter sprechen.
Btw., selbst wenn der Vermieter gesagt hat: ‚Ihr könnt früher rein‘, heißt das ja noch lange nicht: ‚Ihr könnt schonmal kostenlos einziehen‘, oder?
Gruß
loderunner

Hallo,

oh je, wieder mal ich.

also, erstmal würde ich an der Wohnung nichts mehr tun sondern
versuchen sofort wieder auszuziehen. Das gibt nur ärger.

Ach? Und Dein Rat gibt keinen Ärger? Doppelte Mietzahlung,
erneute Wohnungssuche, evt. Maklergebühren, bereits
vorgenommene Renovierungen…

deshalb steht da „ich würde an der Wohnung nichts mehr tun und VERSUCHEN“.

Dann stellt sich die Frage, warum fordert er für 7 Tage die
Miete wo er doch am Datum sehen kann, dass es nur 6 Tage sind.
Hat er doch was vom früheren Einzug gewusst ?

Halt ein kleiner Irrtum. Oder er rechnet vom Zeitpunkt der
Wohnungsnutzung an - nämlich genau dann, wenn der Vormieter
tatsächlich ausgezogen ist. Weil an dem Tag die
Wohnungsabnahme war.

gut, davon steht da aber nichts. Eine Übergabe hat wohl nicht stattgefunden, sonste hätte er es ja geschrieben oder ?

Ich würde es drauf ankommen lassen. Die Schlüsselübergabe ist
ja wissentlich noch früher erfolgt und auch für diese Zeit
wollte er keine Miete haben.

Was er ja auch gar nicht könnte, wenn der Vormieter noch drin
wohnt, oder?

steht auch nicht da. Er schreibt, dass der Vermieter die Wohnung noch renoviert und er durfte sogar Sachen drin abstellen ohne dafür Miete zahlen zu müssen.
Also, wenn keine Übergabe stattgefunden hat und vorher keine Miete gezahlt werden musste und weder weitere Schlüssel noch irgendwas anderes übergeben wurde, warum sollte sich was verändert haben ?

Ich würde erstmal den Ball flach halten und mit dem Vermieter
sprechen.

natürlich, ich auch.

Btw., selbst wenn der Vermieter gesagt hat: ‚Ihr könnt früher
rein‘, heißt das ja noch lange nicht: ‚Ihr könnt schonmal
kostenlos einziehen‘, oder?

hmm. Sowas kann und sollte man im Mietvertrag regeln.

Gruss
R.

Hallo

im Grunde immer das gleiche.
2 sagen etwas und meinen aber etwas völlig verschiedenes.

„Kann ich denn schon früher rein“ fragt der Mieter und meint damit: einziehen.

„Klar, können Sie früher rein“ sagt der Vermieter und meint damit:
Möbel reinstellen, einrichten - aber keinen direkten Einzug.

Würde der Mieter oder der Vermieter nachfragen: wie meinen Sie dies jetzt - käme wahrscheinlich raus, dass beide nicht das meinen, was der andere denkt.

Warum sollte ein Vermieter so großzügig sein und dem Vermieter das vorzeitige Bewohnen gestatten, wo möglich noch mit NK-Abrechnung auf seine Kosten?

Ich versteh’s manchmal nicht.

Anmerkung o.T.
Hallo,

oh je, wieder mal ich.

Das soll aber wirklich nichts persönliches sein! Wirklich reiner Zufall!
Gruß
loderunner

Hallo,

Warum sollte ein Vermieter so großzügig sein und dem Vermieter
das vorzeitige Bewohnen gestatten, wo möglich noch mit
NK-Abrechnung auf seine Kosten?

Ich versteh’s manchmal nicht.

Ich verstehe das schon.

Ich bin selbst Vermieter und mir ist es nicht wichtig irgendeinen Mieter zu haben sondern einen zufriedenen Mieter, mit dem ich ein dauerhaft gutes Verhältnis habe.

I.d.R. habe ich für den laufenden Monat ja Miete vom Vormieter erhalten, die Nebenkosten für 6 Tage sind sicher zu vernachlässigen bzw. darüber kann man ja reden.

Was unabdingbar ist, ist das persönliche Gespräch.

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Ich verstehe das schon.

Ich bin selbst Vermieter und mir ist es nicht wichtig
irgendeinen Mieter zu haben sondern einen zufriedenen Mieter,
mit dem ich ein dauerhaft gutes Verhältnis habe.

I.d.R. habe ich für den laufenden Monat ja Miete vom Vormieter
erhalten, die Nebenkosten für 6 Tage sind sicher zu
vernachlässigen bzw. darüber kann man ja reden.

Was unabdingbar ist, ist das persönliche Gespräch.

Handhabe das auch hin und wieder, aber manchmal wirst du richtig ausgenutzt und das finde ich nicht ok. Bei diesem kurzen Zeitraum würde ich ebenfalls auf Miete verzichten, aber jeder nach seiner Erfahrung…

Hallo Irene,

ich kenne da einen ähnlichen Fall, wo der Vermieter den Noch-Mieter gefragt hatte, ob der neue Mieter schon eine Woche vor dem offiziellen Ende des Mietvertrages mit dem Noch-Mieter einziehen dürfe, und der Nochmieter hatte gesagt ja, ich bin mit der Renovierung fertig und es ist nichts mehr von mir in der Wohnung.

Der Noch-Mieter verstand die Frage des Vermieters so, als ob der Mietvertrag für ihn damit eine Woche früher endet, er also für die Woche die schon bezahlte Miete zurückerhält, und der Vermieter sich das Geld vom Neu-Mieter holt.

Der Vermieter ging aber davon aus, die Miete für diese Woche vom Noch-Mieter behalten zu dürfen, den Neu-Mieter also eine Woche kostenlos rein zu lassen.

Gruß
WB