Es gibt wieder einen hypothetischen Hausbesitzer.
Angenommen, er habe eine Altbau, den keiner kaufen will, möchte aber trotzdem mal wieder ein paar Jahre frischen Wind im Ausland schnuppern.
Jetzt habe er sogar Interessenten, die gerne sein Haus und Grundstück mieten möchten.
Eigentlich wolle er gar nicht vermieten, um sich den ganzen Ärger zu ersparen. Etwa wenn er weit weg ist und kriegt einen Anruf, die Wassserleitung tropft, und dann müsse er Geld nach Deutschland schicken, um die Reparatur zu bezahlen.
Nehmen wir an, dieser Vermieter habe nun die Idee, einem Mieter dieses Haus für den halben Preis zu vermieten. Dafür wolle er aber im Vertrag festlegen, daß der Vermieter sich um alles selbst kümmern müsse, und bei keinerlei Mängel den Vermieter anruft, wegen Behebung.
Ist sowas zulässig, oder muß der Vermieter trotzt eines solchen Vertrages im Fall der Fälle Reparaturen durchführen, organisieren und bezahlen?
Nehmen wir weiterhin an, er habe im Haus eine ziemlich alte Ölheizung, die eventuell den Geist aufgeben kann. Könnte er in diesem hypothetischen Fall das Haus als „nur mit Ofenheizung“ vermieten, und lediglich dulden, dass die Ölheizung benutzt und betankt wird, solange sie funktioniert, damit aber keine Verpflichtung eingehen, bei Defekten für eine Reparatur zu sorgen?
Zusammengefasst, ist es möglich, dass er mit einem einverstandenen Mieter einen Vertrag abschließt, indem seine Verpflichtungen als Vermieter zugunsten einer sehr günstigen Miete außer Kraft gesetzt werden, oder würde im Ernstfall die Regelungen des Mieterschutzes den Vertrag nichtig machen?
