Bagatellschäden/Kleinreparaturen

Welche Vereinbarung ist üblich bzw. ratsam und rechtsgültig für die Übernahme von Kleinreparaturen/Bagatellschäden durch den Mieter, wie z.B.: Installationseinrichtungen, Fenster, Türen usw.?

Welche Vereinbarung ist üblich bzw. ratsam und rechtsgültig
für die Übernahme von Kleinreparaturen/Bagatellschäden durch
den Mieter, wie z.B.: Installationseinrichtungen, Fenster,
Türen usw.?

> für wenige Euro einen aktuellen Vordruck besorgen - z.B. von zweckform im Schreibwarenhandel oder deines H&G-Verbandes
http://www.haus-und-grund.net/index.html
Dann ist z.B. die 3-fache Begrenzung und alles weitere korrekt formuliert.