Mietminderung

Mal angenommen, jemand möchte eine Mietminderung wegen Bauarbeiten und teilt dies dem Vermieter schriftlich mit. Der Vermieter reagiert darauf nicht und lässt die Frist zum Antworten verstreichen. Wäre es dann - rein hypothetisch natürlich - erlaubt, die Miete eigenhändig zu mindern oder was wäre dann zu tun?

Hallo erstmal.

Mal angenommen, jemand möchte eine Mietminderung wegen
Bauarbeiten und teilt dies dem Vermieter schriftlich mit.

…und der Vermieter weiss um das ‚Anschreiben‘ (FAQ:1350) sowie dessen Inhalt ?

Der
Vermieter reagiert darauf nicht und lässt die Frist zum
Antworten verstreichen.

…die Antwort des Vermieters hat den Mieter erreicht ?
Bzw. die Minderung ist angemessen oder die Ursache schon beseitigt ?

Wäre es dann - rein hypothetisch
natürlich - erlaubt, die Miete eigenhändig zu mindern :oder was wäre dann zu tun?

Um Fehlentscheidungen vorzubeugen (ungerechtfertigte Nichtzahlung der Miete): einen Anwalt zu Rate ziehen.

Noch ein wenig Lektüre: http://www.anwalt.de/redaktion/rechtstipp/item.php?i…

HTH
mfg M.L.

Hallo erstmal.

Hallo und danke für die Antwort!

…und der Vermieter weiss um das ‚Anschreiben‘ (FAQ:1350)
sowie dessen Inhalt ?

Man weiß doch, dass man sowas per Einschreiben schicken sollte. Aber den Rückschein würde ich mir in dem Fall sparen (zu teuer). Hat man ohne Rückschein nichts in der Hand?

…die Antwort des Vermieters hat den Mieter erreicht ?

keine Antwort, doch bei wichtigen Dingen benutzt jeder Vermieter ein Einschreiben, aber mit Rückschein natürlich!

Bzw. die Minderung ist angemessen oder die Ursache schon
beseitigt ?

Minderung nach einschlägigen Urteilen. Mal angenommen es wäre so, 20% Minderung sind doch bei Bauarbeiten im Haus drin. Mietminderung ist auch nach Ursachenbeseitigung (kein Baulärm mehr) noch drin, wenn sie angekündigt wurde (Zahlung unter Vorbehalt).

Um Fehlentscheidungen vorzubeugen (ungerechtfertigte
Nichtzahlung der Miete): einen Anwalt zu Rate ziehen.

Anwalt möchte ganz viel Geld. Dann lohnt sich die Mietminderung ja nicht… ;-(

Noch ein wenig Lektüre:
http://www.anwalt.de/redaktion/rechtstipp/item.php?i…

Danke, werde mal durchgucken…!
Gruß, anna

Hallo nochmal.

Hallo und danke für die Antwort!

Bitte. Auch wenn die Fragestellung ein exaktes Antworten nicht möglich gemacht hat…

Man weiß doch, dass man sowas per Einschreiben schicken
sollte.

Sicher. Aber der Empfänger kann behaupten, dass nur ein leeres Blatt Papier angekommen ist. Oder der Brief hatte einen anderen Inhalt.

Aber den Rückschein würde ich mir in dem Fall sparen
(zu teuer). Hat man ohne Rückschein nichts in der Hand?
keine Antwort, doch bei wichtigen Dingen benutzt jeder
Vermieter ein Einschreiben, aber mit Rückschein :natürlich!

Die VM werden wissen, warum. Über den wahren Inhalt der Postsendung sagt das natürlich nach wie vor nichts aus…

Minderung nach einschlägigen Urteilen.

Nach passenden BGH-Urteilen ? Alles andere wären ‚nur‘ Einzelfallentscheidungen.

mfg M.L.