NK schon bezahlt -Zurückforderung

Folgendes:
Mieter A befindet sich im Urlaub. In dieser zeit kommt die Nebenkostenabrechnung, welche aufgrung eines Gefallen von einer Freundin direkt bezahlt wird. ( Diese Freundin kümmerte sich um Post, lebt nicht in der Wohnung, hat also eigentlich NIX mit dem Mietverhältnis zu tun)
Mieter A kontolliert die Abrechnung und stellt fehler bzw. fehlende Unterlagen fest, die der Mieter zur Kontolle der Abrechnung benötigt.

Nach einigen telefonischen Anfragen und zweimal schriftlich erhält Mieter A selbst nach 3 Monaten keinerlei Reaktion vom Vermieter.

Was kann Miter A tun um klarheit zu bekommen. Immerhin sind die NK schon bezahlt.
Kann Mieter A nach schriftlichen hinweis 1/12 der NK monatlich von der Miete abziehen solange bis die Sache geklärt ist?

Wie lange hat Mieter A das recht auf eine Rückzahlung?

Hallo,

da wäre eine klare Absprache nötig gewesen.

Auf jeden Fall hat der Mieter das Recht auf Prüfung der Unterlagen.
Da der Vermieter diese nicht mehr verschicken muss, sollte Mieter dem Vermieter 2 Termine setzen, an denen er ihn in seiner Wohnung (falls in der Nähe) aufsuchen und die Unterlagen einsehen möchte.

Verstreicht dies wiederum ohne Reaktion würde ich ankündigen, von der nächsten Miete die Höhe der NK Zahlung einzubehalten.

Übrigens: einen Grund für die Beanstandung sollte der Mieter evtl. auch angeben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]