Folgendes:
Mieter A befindet sich im Urlaub. In dieser zeit kommt die Nebenkostenabrechnung, welche aufgrung eines Gefallen von einer Freundin direkt bezahlt wird. ( Diese Freundin kümmerte sich um Post, lebt nicht in der Wohnung, hat also eigentlich NIX mit dem Mietverhältnis zu tun)
Mieter A kontolliert die Abrechnung und stellt fehler bzw. fehlende Unterlagen fest, die der Mieter zur Kontolle der Abrechnung benötigt.
Nach einigen telefonischen Anfragen und zweimal schriftlich erhält Mieter A selbst nach 3 Monaten keinerlei Reaktion vom Vermieter.
Was kann Miter A tun um klarheit zu bekommen. Immerhin sind die NK schon bezahlt.
Kann Mieter A nach schriftlichen hinweis 1/12 der NK monatlich von der Miete abziehen solange bis die Sache geklärt ist?
Wie lange hat Mieter A das recht auf eine Rückzahlung?