Hallo,
folgender Fall sei mal angenommen:
A hat ab 01.10.06 eine Wohnung angemietet. Ab 01.08.06 zahlte sie bereits Heiz- und Nebenkosten, da sie ab August die Wohnung renoviert hat. Im August und September wurde kein bisschen geheizt. Die Heizkosten betrugen 100,- EUR mtl. Am 28. September wurden von der Firma Ista die Röhrchen abgelesen. Ende November erhält A die Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 01.08.06 - 30.09.06. Bevor A die Wohnung angemietet hat, also noch vor der Renovierung, wurde nach Angaben der Vermieter eine Zwischenablesung vorgenommen; A weiß aber nicht, wann genau. A hat nun in diesen 2 Monaten, in denen sie überhaupt nicht geheizt hat, Heizkosten in Höhe von 159,35 EUR zu zahlen!! Das heißt, sie bekommt 40,65 EUR wieder. Das kann doch nicht sein, oder??? Wie kann man für 2 Sommermonate, in denen die Heizkörper definitiv alle aus waren, so viel Heizkosten haben??? Was kann A nun unternehmen???
Danke für jeden Hinweis!
Gruß
Nelly
Hallo
was ist das denn für ein Abrechnungsmodus? Verstehe ich nicht.
Von wann bis wann wird denn abgerechnet? 1.1.-31.12. oder wie?
Ich würde mir mal nachweisen lassen wann die Zwischenablesung war und auf jeden Fall die Rechnung monieren.
Soll ja Röhrchen geben die zeigen auch an wenn nicht geheizt wurde.
Gruß
Hallo,
Hallo.
Ende November erhält A die Heizkostenabrechnung für
den Zeitraum 01.08.06 - 30.09.06.
Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen.
Eine unterjährige Abrechnung ist ungültig.
Bevor A die Wohnung
angemietet hat, also noch vor der Renovierung, wurde nach
Angaben der Vermieter eine Zwischenablesung vorgenommen; A
weiß aber nicht, wann genau.
Nachfragen?! Was steht denn im Übergabeprotokoll?
A hat nun in diesen 2 Monaten, in
denen sie überhaupt nicht geheizt hat, Heizkosten in Höhe von
159,35 EUR zu zahlen!! Das heißt, sie bekommt 40,65 EUR
wieder. Das kann doch nicht sein, oder??? Wie kann man für 2
Sommermonate, in denen die Heizkörper definitiv alle aus
waren, so viel Heizkosten haben???
Es muss mindestens 50:50 Verbaruch:Wohnfläche abgerechnet werden.
Wurden denn nur von Person A Wohnfläche oder vom gesamten Objektr die Wohnfläche als Gesamtumlagemaßstab herangezogen.
Was kann A nun unternehmen???
Einspruch einlegen!
Danke für jeden Hinweis!
Bitte!
Gruß
Nelly
Stiefel
Von wann bis wann wird denn abgerechnet? 1.1.-31.12. oder wie?
Der Abrechnungszeitraum ist 01.10.05 - 30.09.06; der Zeitraum für A ist, wie schon geschrieben, 01.08.06 - 30.09.06
Ich würde mir mal nachweisen lassen wann die Zwischenablesung
war und auf jeden Fall die Rechnung monieren.
Soll ja Röhrchen geben die zeigen auch an wenn nicht geheizt
wurde.
Ein wenig verdunstet ja immer. Aber in allen Wohnungen. A hat sich die HK-Abrechnung nochmal genauer angeschaut und im Internet recherchiert und etwas von Gradtaganteilen gelesen und auch, dass diese als alleinige Abrechnungsgrundlage herangezogen werden können, wenn die Ablesung kein verwertbares Ergebnis ergibt, z.B. weil der Zeitraum zu kurz und im Sommer war (was ja hier zutrifft). Ein Sachverständiger schrieb jedoch im I-net, dass alle Trennungsverfahren nicht unbillig im Sinne von §§ 315 ff BGB sein dürfen. A denkt, dass in diesem Fall Unbilligkeit vorliegen könnte und erwägt, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.
Weitere Meinungen / Tips sind willkommen.
Gruß
Nelly
Hallo
Der Abrechnungszeitraum ist 01.10.05 - 30.09.06; der Zeitraum
für A ist, wie schon geschrieben, 01.08.06 - 30.09.06
Korrekterweise hätte auch für A der Abrechnungszeitraum 1.10.05 - 30.09.06 lauten müssen, eben aber nur für 2 Monate berechnet, denn die Gradzahltage sind im Sommer/Herbst anders als in den Wintermonaten.
Ich würde Einspruch einlegen.
Gruß
Moin, Irene,
Soll ja Röhrchen geben die zeigen auch an wenn nicht geheizt
wurde.
alle Röhrchen zeigen auch an, wenn nicht geheizt wurde. Da sie das aber bei allen Mietern tun, kommt es darauf nicht an.
Gruß Ralf
Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen.
Eine unterjährige Abrechnung ist ungültig.
Es wird ja jährlich abgerechnet, immer vom 01.10. - 30.09.
Sollen die Vermieter jetzt für A einen anderen Turnus einführen als für die anderen Mieter? Oder wie meinst du das?
Gruß
Nelly
Es wird ja jährlich abgerechnet, immer vom 01.10. - 30.09.
Sollen die Vermieter jetzt für A einen anderen Turnus
einführen als für die anderen Mieter? Oder wie meinst du das?
Hatte gedacht, dass nur für die zwei Monate insgesamt abgerechnet wurde! Mein Fehler.
Wenn bei Einzug nicht abgelesen wurde, wird mit Gradtagszahlen garbeitet. Ist in diesem Fall ja wohl so.
Gruß
Nelly
Gruß Stiefel