Anwesentheid für Firmen nach einem Wasserschaden

Durch einen abgerissenen Wasserschlauch an einer Spüle in unserer Nachbarwohnung erlitten wir einen großen Wasserschaden in unserer Wohnung. Bei der Wohnung handelt es sich um eine Eigentumswohnung, welche untervermietet ist. Der Wasserschlauch wurde durch den Vermieter eingebaut.
Unsere Wohnung ist ebenfalls eine Eigentumswohnung, welche an uns vermietet ist.
Der Schaden erstreckt sich über unser komplettes Untergeschoss (Schlafzimmer, Bad, Arbeitszimmer und Diele).
Unsere komplette Einrichtung wurde durch das Wasser und Schimmel unbrauchbar, da sich sehr viele Stellen wie Vermieter, Hausverwaltung, Trocknungsfirma und Gutachter nicht über die weitere Vorgehensweise einigen konnten.
Dadurch mussten alle Räume komplett ausgeräumt werden, damit alle Türen und Teppichböden erneuert werden, sowie alle Wände neu gestrichen werden.
Nach über 8 Wochen werden nun unsere Fußböden eingebaut und ein Ende ist für uns in Sicht.
Nun stellt sich für uns die Frage, wer kommt für die vielen Stunden auf, welche wir vor Ort waren, um die Firmen zu beaufsichtigen, da der Rest der Wohnung noch bewohnbar war.
Nach Auskunft unserer Hausratversicherung können wir hierfür Kosten geltend machen.
Muss uns unser Vermieter hiefür entschädigen, da es sein Eigentum ist?
Oder müssen wir uns an die Gebäudeversicherung wenden?, oder an ??

Hallo olialisa ( dies ist eine Anrede)

wie oben gesagt, und nicht zu vergessen bei solchen Geschichten der Zusatz: Vorsicht lang :wink:

LG
Mikesch ( das ist ein freundlicher Gruss)