Kautionsabzug bei schlechter Renovierung?

Hallo,

folgender Fall:

A hat 15 Monate in einer Wohnung gewohnt. Bei Einzug war die Wohnung renoviert. Im Mietvertrag war vorgesehen, dass bei Auszug die Wohnung renoviert wird.
A hat die Renovierung eigenhaendig vorgenommen. Bei Wohnungsuebergabe mit Hausverwalter B und Nachmieter C wurden von B „Schattierungen“ an Wand und Decke bemaekelt. Sodann schrieb B in das Uebergabeprotokoll „teilweise schlecht renoviert“. B meinte dann man muesse mal gucken, wie das dann gehandhabt wird. (Weil B ja auch nur Hausverwalter und nicht Vermieter ist). Von einer Nachbesserung war nicht die Rede.
C war wohl auch nicht ganz einverstanden mit der Renovierung, aber nahm dies so hin. Das Uebergabeprotokoll wurde von allen Anwesenden unterschrieben.
6 Wochen nach Wohnungsuebergabe erfaehrt A, dass C die Renovierung so doch nicht akzeptieren kann. B fordert daher ein Angebot eines Malers an und will diesen Betrag nun A von der Kaution abziehen.

  • Kann C so etwas nach Unterzeichnung des Protokolls noch fordern oder haette er dies bereits bei Uebergabe kundtun muessen?

  • Muss sich A damit abfinden einen gekuerzten Kautionsbetrag zu erhalten? Wie ist es wenn C bereits eingezogen ist und ohnehin nicht mehr nach-renovieren wuerde. Muss dann der hypothetische Malerlohn gezahlt werden? Wenn ja, dann auch die MwSt.?

  • An wen ginge das Geld ueberhaupt? Den Vermieter wegen einer Vertragsverletzung oder den Nachmieter?

  • Hat der Vermieter ueberhaupt einen Schaden? Der neue Mieter ist ja eingezogen und bezahlt ordnungsgemaess Miete. Demnach haette doch der Vermieter nur einen Schaden, wenn er vom neuen Mieter in Anspruch genommen wird bzw. dieser die Miete kuerzt.

Vielen Dank schon mal fuer Eure Hinweise!!

Hallo,

folgender Fall:

A hat 15 Monate in einer Wohnung gewohnt. Bei Einzug war die
Wohnung renoviert. Im Mietvertrag war vorgesehen, dass bei
Auszug die Wohnung renoviert wird.

Nach neuerer Rechtssprechung so nicht mehr akzeptabel. Man kann von vornherein keine Renovierung vorschreiben, sonder nur „wenn erforderlich“.

A hat die Renovierung eigenhaendig vorgenommen. Bei
Wohnungsuebergabe mit Hausverwalter B und Nachmieter C wurden
von B „Schattierungen“ an Wand und Decke bemaekelt. Sodann
schrieb B in das Uebergabeprotokoll „teilweise schlecht
renoviert“. B meinte dann man muesse mal gucken, wie das dann
gehandhabt wird. (Weil B ja auch nur Hausverwalter und nicht
Vermieter ist). Von einer Nachbesserung war nicht die Rede.
C war wohl auch nicht ganz einverstanden mit der Renovierung,
aber nahm dies so hin. Das Uebergabeprotokoll wurde von allen
Anwesenden unterschrieben.

Wollen wir festhalten: Damit hat A die Wohnung an B übergeben, der wiederum hat an C übergeben. Vertragsverhältnis A mit B (bzw. Eigentümer) ist beendet, das mit C und B (bzw. Eigentümer) hat begonnen.

6 Wochen nach Wohnungsuebergabe erfaehrt A, dass C die
Renovierung so doch nicht akzeptieren kann.

Nach dem Unterschreiben kann C wegen eines bekannten Mangels sein Zustimmung nicht mehr zurückziehen. Kann aber A egal sei, Vertragspartner von C ist B, soll B sich damit auseinandersetzen.

B fordert daher
ein Angebot eines Malers an und will diesen Betrag nun A von
der Kaution abziehen.

Kautionskürzung unzulässig!

  • Kann C so etwas nach Unterzeichnung des Protokolls noch
    fordern oder haette er dies bereits bei Uebergabe kundtun
    muessen?

Vor Unterzeichnung „ja“, danach „nein“

  • Muss sich A damit abfinden einen gekuerzten Kautionsbetrag
    zu erhalten?

Nein.

Wie ist es wenn C bereits eingezogen ist und
ohnehin nicht mehr nach-renovieren wuerde. Muss dann der
hypothetische Malerlohn gezahlt werden? Wenn ja, dann auch die

  • An wen ginge das Geld ueberhaupt? Den Vermieter wegen einer
    Vertragsverletzung oder den Nachmieter?

  • Hat der Vermieter ueberhaupt einen Schaden? Der neue Mieter
    ist ja eingezogen und bezahlt ordnungsgemaess Miete. Demnach
    haette doch der Vermieter nur einen Schaden, wenn er vom neuen
    Mieter in Anspruch genommen wird bzw. dieser die Miete kuerzt.

C hat doch unterschrieben und damit die Wohnung übernommen, er kann also nicht einmal die Miete kürzen, wenn im Übernahmeprotokoll kein diesbezüglicher Vorbehalt steht.

Wolfgang D.

Hallo!
Hab dazu mal eine Frage. Ich lebe in Österreich. Mein Freund ist vergangenen Juli aus seiner alten Wohnung ausgezogen. Im Mietvertrag stand, dass die Wohnung ausgemalt werden müsse, bei Auszug. Sie war aber (obwohl uns dies vorab versichert worden war) nicht frisch ausgemalt bei Einzug. Da der Vermieter ein eher unguter Typ war, haben wir die Sache zwar angesprochen, aber nicht darauf beharrt, dass er sie ausmalen müsse, weil wir sowieso vorhatten alles etwas bunter zu gestalten. Beim Auszug im Juli meinte der Vermieter wir müsstn die Wohnung zwingend (!) von einem Malermeister ausmalen lassen und dürften das nicht selber tun . Bei einer Größe von 145 Quadratmeter, die die Wohnung hatte, wäre das absolut nicht zu finanzieren gewesen. Ich hab mich dann bei der Arbeiterkammer und dem Mieterschutzverband erkundigt und alle bestätigten mir, dass der Vermieter Meisterqualität fordern könne, auch wenn das so nicht im Mietvertrag steht.

Ich empfinde das als absolute Frechheit. Wir haben uns dann mit dem Vermieter geeinigt, dass wir auf die Kaution verzichten und dafür nicht ausmalen.

Für mich klingt es so, als sei die Rechtslage in Deutschland irgendwie besser, kann das sein?

lg infi

Hallo!
Hab dazu mal eine Frage. Ich lebe in Österreich. Mein Freund
ist vergangenen Juli aus seiner alten Wohnung ausgezogen. Im
Mietvertrag stand, dass die Wohnung ausgemalt werden müsse,
bei Auszug. Sie war aber (obwohl uns dies vorab versichert
worden war) nicht frisch ausgemalt bei Einzug. Da der
Vermieter ein eher unguter Typ war, haben wir die Sache zwar
angesprochen, aber nicht darauf beharrt, dass er sie ausmalen
müsse, weil wir sowieso vorhatten alles etwas bunter zu
gestalten. Beim Auszug im Juli meinte der Vermieter wir müsstn
die Wohnung zwingend (!) von einem Malermeister ausmalen
lassen und dürften das nicht selber tun . Bei einer Größe von
145 Quadratmeter, die die Wohnung hatte, wäre das absolut
nicht zu finanzieren gewesen. Ich hab mich dann bei der
Arbeiterkammer und dem Mieterschutzverband erkundigt und alle
bestätigten mir, dass der Vermieter Meisterqualität fordern
könne, auch wenn das so nicht im Mietvertrag steht.

Ich empfinde das als absolute Frechheit. Wir haben uns dann
mit dem Vermieter geeinigt, dass wir auf die Kaution
verzichten und dafür nicht ausmalen.

Für mich klingt es so, als sei die Rechtslage in Deutschland
irgendwie besser, kann das sein?

Dazu fehlt mir die Vergleichsmöglichkeit um ein pauschales Urteil abgeben zu können. Zu den 2 von Dir angesprochenen Punkten allerdings ist die Situation in D mieterfreundlicher:

  1. Es ist ungültig, im Mietvertrag die Renovierung der Wohnung bei Auszug zwingend vorzuschreiben, sondern sie kann nur verlangt werden, wenn die Renovierungsbedürftigkeit tatsächlich gegeben ist.

  2. Die Renovierung muß fachgerecht ausgeführt werden, das kann meistens auch ein „Hobbykünstler“ bewerkstelligen. Was heißt überhaupt „Meisterqualität“? Wenn ein Malermeiser die Tapete klebt heißt das doch nicht, dass er sie grundsätzlich besser klebt als sein Geselle oder ein Heimwerker…!

Wolfgang D.

hallo infinity,

Hab dazu mal eine Frage. Ich lebe in Österreich. Mein Freund ist :vergangenen Juli aus seiner alten Wohnung ausgezogen. Im Mietvertrag :stand, dass die Wohnung ausgemalt werden müsse, bei Auszug.

in dieser hinsicht herrscht in österreich vertragsfreiheit. d. h., wenn du nach dem auszug nicht ausmalen möchtest, dann darfst du diesen mietvertrag auch nicht unterschreiben.

Sie war aber (obwohl uns dies vorab versichert worden war) nicht :frisch ausgemalt bei Einzug.

ich vermute mal, der vermieter hat „dazugelernt“. dem vormieter hat er wahrscheinlich erlaubt, selbst auzumalen - und das war eben dann das ergebnis. und dazu kann ich dir aus meiner praxis einen roman erzählen, wie „selbst renovierte“ wohnungen aussehen können: faustgrosse dübellöcher mit klebestreifen „geschlossen“, über sämtliche fussbodenleisten und fensterrahmen drübergemalt, steckdosen und stecker mit farbe verklebt, ecken nicht gepinselt usw.

eine zeit lang habe ich dem einziehenden mieter die wahl des anstriches gelassen - so lange, bis wohnungen praktisch unvermietbar wurden … seither muss der ausziehende mieter eine renovierte wohnung übergeben. ich bestehe nicht auf durchführung durch einen handwerksbetrieb, achte jedoch (angekündigt!) bei der übergabe seeeehr genau auf die art der renovierung

Da der Vermieter ein eher unguter Typ war,

das glaube ich nicht. er hat sich mit der kaution als kostenersatz für die renovierung zufrieden gegeben und diese wird, wie du selbst sagst,

Bei einer Größe von 145 Quadratmeter, die die Wohnung hatte, wäre das :absolut nicht zu finanzieren gewesen.

bestimmt nicht ausreichend gewesen sein.

Ich empfinde das als absolute Frechheit.

da hast du recht. es wurde ein vertrag unterschrieben, der dann nicht eingehalten werden wollte.

Für mich klingt es so, als sei die Rechtslage in Deutschland :irgendwie besser, kann das sein?

nach all dem, was ich hier mitlese, bin ich heilfroh (auch für die mieter!). dass wir in ö noch vieles quasi mit handschlag regeln können. allerdings müssen sich auch beide dann an den vertrag halten. ich habe in rund 20 jahren vermieter-tätigkeit erst einen einzigen mieter hinausexpedieren müssen, der sich partout an irgendwelchen obskuren rechtsberatungen orientieren wollte.

gruss, millia

1 „Gefällt mir“