Hallo,
folgender Fall:
A hat 15 Monate in einer Wohnung gewohnt. Bei Einzug war die Wohnung renoviert. Im Mietvertrag war vorgesehen, dass bei Auszug die Wohnung renoviert wird.
A hat die Renovierung eigenhaendig vorgenommen. Bei Wohnungsuebergabe mit Hausverwalter B und Nachmieter C wurden von B „Schattierungen“ an Wand und Decke bemaekelt. Sodann schrieb B in das Uebergabeprotokoll „teilweise schlecht renoviert“. B meinte dann man muesse mal gucken, wie das dann gehandhabt wird. (Weil B ja auch nur Hausverwalter und nicht Vermieter ist). Von einer Nachbesserung war nicht die Rede.
C war wohl auch nicht ganz einverstanden mit der Renovierung, aber nahm dies so hin. Das Uebergabeprotokoll wurde von allen Anwesenden unterschrieben.
6 Wochen nach Wohnungsuebergabe erfaehrt A, dass C die Renovierung so doch nicht akzeptieren kann. B fordert daher ein Angebot eines Malers an und will diesen Betrag nun A von der Kaution abziehen.
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Kann C so etwas nach Unterzeichnung des Protokolls noch fordern oder haette er dies bereits bei Uebergabe kundtun muessen?
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Muss sich A damit abfinden einen gekuerzten Kautionsbetrag zu erhalten? Wie ist es wenn C bereits eingezogen ist und ohnehin nicht mehr nach-renovieren wuerde. Muss dann der hypothetische Malerlohn gezahlt werden? Wenn ja, dann auch die MwSt.?
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An wen ginge das Geld ueberhaupt? Den Vermieter wegen einer Vertragsverletzung oder den Nachmieter?
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Hat der Vermieter ueberhaupt einen Schaden? Der neue Mieter ist ja eingezogen und bezahlt ordnungsgemaess Miete. Demnach haette doch der Vermieter nur einen Schaden, wenn er vom neuen Mieter in Anspruch genommen wird bzw. dieser die Miete kuerzt.
Vielen Dank schon mal fuer Eure Hinweise!!