Zeitpunkt Nebenkosten-Abrechnung

Ich habe mir zu diesem Thema in diesem Forum zwar schon einige Antworten durchgelesen, jedoch keine gefunden, die mich zufrieden stellt. Folgender Sachverhalt:

Jemand zieht zum 30.09.2005 aus einer Wohnung aus in eine 600 km entfernte Stadt. Er hat seit Juli 2004 in dieser Wohnung gewohnt.

Bis zum Zeitpunkt des Auszugs hat er den Vermieter mehrfach auf die Nebenkostenabrechnung für 2004 angesprochen, diese aber nie bekommen.

Nun hat der ehemalige Mieter im Dezember 2006 eine selbst verfasste Nebenkosten-Abrechnung (knapp 300 Euro Nachzahlung) von 2005(!) bekommen - wohlgemerkt kein offizielles Dokument, dass der Vermieter aber von der Hausverwaltung früh im Jahr zugestellt bekommt (der Vermieter weiß dies, weil er Mitte 2005 mit der Hausverwaltung wegen der 2004er-Abrechnung gesprochen hat - die Hausverwaltung durfte aber aus Datenschutz-Gründen nur sagen, dass die Abrechnung längst beim Vermieter lag, aber nichts über den Inhalt).

Die Fragen:

  1. Kann der ehemalige Mieter auf offizielle Kopien bestehen, zumal ihm das alles eh spanisch vorkommt (bzgl. Vorgehensweise und Inhalt der Abrechnung)?

  2. Wenn es offizielle Kopien wären und alles rechtens wäre - muss der ehemalige Mieter die 2005er-Abrechnung zahlen, obwohl er noch immer keine 2004er-Abrechnung bekommen hat?

  3. Der Mieter war ja nur bis 30.09. in der Wohnung - kann der Vermieter einfach 9/12 der Jahresabrechnung von Wasser und Heizung ansetzen? Die Nachmieter (falls vorhanden) könnten ja in den restlichen drei Monaten des Jahres 2005 Unmengen an Wasser und Wärme verbraucht haben und bekämen das nicht entsprechend umgelegt.

  4. Wie sollte sich der ehemalige Mieter nun verhalten?

Sorry, im vierten Absatz meinte ich: „der Mieter weiß dies, weil er Mitte 2005 …“

Nun hat der ehemalige Mieter im Dezember 2006 eine selbst
verfasste Nebenkosten-Abrechnung (knapp 300 Euro Nachzahlung)
von 2005(!) bekommen - wohlgemerkt kein offizielles Dokument,
dass der Vermieter aber von der Hausverwaltung früh im Jahr
zugestellt bekommt (der Vermieter weiß dies, weil er Mitte
2005 mit der Hausverwaltung wegen der 2004er-Abrechnung
gesprochen hat - die Hausverwaltung durfte aber aus
Datenschutz-Gründen nur sagen, dass die Abrechnung längst beim
Vermieter lag, aber nichts über den Inhalt).

Hallo Käschdin

der Mieter sollte sich erst mal wie folgt verhalten: Eine Anrede und einen Gruss zustandebringen + den Zusatz verdammt lang…

Vermieter lag, aber nichts über den Inhalt).

Die Fragen:

  1. Kann der ehemalige Mieter auf offizielle Kopien bestehen,
    zumal ihm das alles eh spanisch vorkommt (bzgl. Vorgehensweise
    und Inhalt der Abrechnung)?

kann er, Vermieter kann Kostenerstattung fordern

  1. Wenn es offizielle Kopien wären und alles rechtens wäre -
    muss der ehemalige Mieter die 2005er-Abrechnung zahlen, obwohl
    er noch immer keine 2004er-Abrechnung bekommen hat?

muss er, hat ja nix mit 2004 zu tun

  1. Der Mieter war ja nur bis 30.09. in der Wohnung - kann der
    Vermieter einfach 9/12 der Jahresabrechnung von Wasser und
    Heizung ansetzen? Die Nachmieter (falls vorhanden) könnten ja
    in den restlichen drei Monaten des Jahres 2005 Unmengen an
    Wasser und Wärme verbraucht haben und bekämen das nicht
    entsprechend umgelegt.

darf er nicht

  1. Wie sollte sich der ehemalige Mieter nun verhalten?

erst ma gugeln, da wären die Antworten auch zu finden gewesen

LG
Mikesch

Hallo Kädschin,

Ich habe mir zu diesem Thema in diesem Forum zwar schon einige
Antworten durchgelesen, jedoch keine gefunden, die mich
zufrieden stellt. Folgender Sachverhalt:

Na, sowas. :smile:

Jemand zieht zum 30.09.2005 aus einer Wohnung aus in eine 600
km entfernte Stadt. Er hat seit Juli 2004 in dieser Wohnung
gewohnt.

Bis zum Zeitpunkt des Auszugs hat er den Vermieter mehrfach
auf die Nebenkostenabrechnung für 2004 angesprochen, diese
aber nie bekommen.

Damit ist das Thema für 2004 schon mal rum, soweit es Nachzahlungen betrifft. Der Abrechnungszeitraum muss zwar nicht das Geschäftsjahr sein, aber auch dann sind wohl 12 Monate vorbei. Guthaben stehen dem Mieter insgesamt 3 Jahre zu.

Nun hat der ehemalige Mieter im Dezember 2006 eine selbst
verfasste Nebenkosten-Abrechnung (knapp 300 Euro Nachzahlung)
von 2005(!) bekommen - wohlgemerkt kein offizielles Dokument,
dass der Vermieter aber von der Hausverwaltung früh im Jahr
zugestellt bekommt (der Vermieter weiß dies, weil er Mitte
2005 mit der Hausverwaltung wegen der 2004er-Abrechnung
gesprochen hat - die Hausverwaltung durfte aber aus
Datenschutz-Gründen nur sagen, dass die Abrechnung längst beim
Vermieter lag, aber nichts über den Inhalt).

Das ist noch in der Ordnung. Offizielles Dokument heisst also hier eine Abrechnung die von der Hausverwaltung erstellt wurde? Da aus deinem Beitrag nicht ersichtlich ist, ob es sich z.B. um eine vermietete Eigentumswohnung handelt, wäre alles reine Spekulation. Aber grundsätzlich muss der VM einer solchen Wohnung glaube ich nicht die vom Verwalter erstellte Abrechnung weitergeben, die mit Sicherheit auch Kosten enthält die der Mieter nicht zu tragen hat (Hausgeld usw.). Der VM hat nach Abrechnungszeitraum 12 Monate Zeit für die Abrechnung. Er muss also nicht sofort nach der Verwaltung abrechnen.

  1. Kann der ehemalige Mieter auf offizielle Kopien bestehen,
    zumal ihm das alles eh spanisch vorkommt (bzgl. Vorgehensweise
    und Inhalt der Abrechnung)?

Offizielle Kopien soll wieder die Abrechnung der Verwaltung bedeuten? Wahrscheinlich stehen sie dem Mieter nicht zu. Er kann aber Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Dokumente verlange, also die Rechnungen der Versorger etc. Soweit ich weiss, streiten sich die Gerichte hier immer noch ob Kopien gegeben werden müssen, bei einem 600 km entfernt wohnenden Ex-Mieter ist dies aber eher wahrscheinlich, da dieser nicht selbst Einsicht nehmen kann. Der Mieter muss aber evtl. einen Kostenvorschuss für Kopien überweisen.

  1. Wenn es offizielle Kopien wären und alles rechtens wäre -
    muss der ehemalige Mieter die 2005er-Abrechnung zahlen, obwohl
    er noch immer keine 2004er-Abrechnung bekommen hat?

Das ist fraglich. Tatsache ist, dass der Mieter den VM zu einer Abrechnung im Zweifelsfall per Klage zwingen kann. Ob aber berechtigte Nachforderungen aus einer späteren Abrechnung ausgesetzt werden dürfen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich möchte dies aber vorsichtig bezweifeln. :smile:

  1. Der Mieter war ja nur bis 30.09. in der Wohnung - kann der
    Vermieter einfach 9/12 der Jahresabrechnung von Wasser und
    Heizung ansetzen? Die Nachmieter (falls vorhanden) könnten ja
    in den restlichen drei Monaten des Jahres 2005 Unmengen an
    Wasser und Wärme verbraucht haben und bekämen das nicht
    entsprechend umgelegt.

Der Mieter war vom 01.01. bis 30.09. in der Wohnung. Es werden 9/12tel abgerechnet, also 9 von 12 möglichen Teilen, oder? Dies wäre doch vollkommen korrekt? Wenn das gesamte Jahr abgerechnet würde, wäre dies natürlich nicht korrekt. Selbstverständlich darf ein VM nicht irgendetwas abrechnen, was nach der Mietzeit verbraucht wurde. Das sehe ich aber hier auch nicht.

  1. Wie sollte sich der ehemalige Mieter nun verhalten?

Der Mieter hat vier Wochen Zeit die NK-Abrechnung zu prüfen. Er sollte dies tun - evtl. mit Hilfe eines fachlichen Experten - und evtl. Rückfragen an den VM stellen. Eine höfliche Bitte nach Kopien der Versorger bzw. die Frage warum nicht die Verwalterabrechnung übermittelt wurde wird sicher noch nicht zum Krieg führen. Die 2004er Abrechnung sollte noch einmal, schriftlich, angemahnt werden. Es sollte bedacht werden, dass in den letzten (speziell 2005) Jahren die NK-Kosten erheblich gestiegen sind. Die meisten Mieter haben mit Nachzahlungen zu rechnen bzw. diese erhöhten Kosten zu tragen.

Gruß
Nita