hallo
wenn im mietvertrag einer von A an B vermieteten wohnung als kündigungsfrist die gesetzliche kündigungsfrist genannt wird, sind dies ja drei monate. gibt es einen stichtag (z.b. bis zum 5. des monats) oder ist es egal wann?
könnte B auch mitte januar kündigen und mitte april wäre der vertrag beendet? oder gehen nur volle monate, also im fall mitte januar gekündigt, dann bis ende april/anfang mai?
vielen dank, liebe grüsse, josef
nachzulesen hier
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
sind dies ja drei monate. gibt es einen stichtag (z.b. bis zum
5. des monats) oder ist es egal wann?
bis zum 3. des Monats.
Gruß
Stefan
hallo
ich bin vermieter.meine Mieter sind am 7. eines Monats eingezogen.Wurde anteilig Miete bezahlt,war ok.Ein Mieter ist am 12. eines Monats ausgezogen,er hat 3 Monate vorher gekündigt, auch am 12…ist evtl. auch Kulanzsache-
lisa
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hallo
danke für eure antworten. hat mir geholfen
ciao