angenommen im Mietvertrag stünde „Tiere, durch welche Hausbewohner belästigt werden könnten, sowie Hunde, Katzen und Nutztiere dürfen in der Mietsache nicht gehalten werden.“ - Ich habe hierzu auf verschiedenen Internetseiten unterschiedliche Aussagen gelesen.
Einmal heißt es, dass diese Klausel so zulässig ist und gilt. Ein andermal wird gesagt, dass Tierhaltung zum Wohnbegriff zählt, d. h., dass das Halten eines Hundes oder einer Katze als Inhalt normalen Wohnens anzusehen ist.
Was stimmt denn nun? Und, angenommen, die Klausel ist so gültig, welche Möglichkeiten hätte man dann noch, trotzdem eine Katze anzuschaffen?
Wenn man davon ausgeht, dass in einem solchen Fall die Mieter zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung tatsächlich nicht vorhatten, Haustiere zu halten, sich dies aber nun geändert hat, welche Möglichkeiten gäbe es dann?
Irgendeinen Rechtstip kann ich dir nicht geben, außer dass m. W. Katzenhaltung nicht zur Kleintierhaltung gehört. Kleintiere (Käfigtiere) darf man ja auch ohne Genehmigung des Vermieters halten.
Hier bei uns sind auch generell Hunde und Katzen verboten. Es gibt aber viele Mieter, die einen Hund oder eine Katze haben. Ich denke, es ist dem Vermieter egal, solange es keinen Ärger damit gibt. Er tut auch immer so, als wüsste er das nicht, was ich aber für unwahrscheinlich halte. - Nur wenn es deswegen Ärger geben sollte, dann hätte er nicht viel Malesse damit, da es ja diese Klausel gibt. Es ist dann halt ein umkomplizierter Fall für den Vermieter.
Vielleicht ist das bei euch ja auch so?
Ansonsten gibt es vielleicht bei den Mietern ein Familienmitglied, das aus medizinischen Gründen ein Haustier benötigt (Autist, Depessiver)? Dann könnte man das Recht auf Katzenhaltung vielleicht durchsetzen, habe aber noch nie von so einem Fall gehört.
die Frage ist in der Tat nicht eindeutig geklärt. In den niederen Instanzen wird mal pro und mal kontra geurteilt. Und vor allen Dingen ist eine baldige Klärung nicht zu erwarten, weil Streitereien um Hauskatzen bislang wegen der Geringfügigkeit nicht berufungsfähig sind.
ich meine zu wissen, dass Kleintierhaltung nicht verboten werden kann, darunter fallen Katzen und Hunde bis zur Größe einer Katze.
Wenn man eine Wohnungskatze hat, kann die eigentlich nicht stören, zusätzlich sollte man sich dann vielleicht haftpflichtversichern (gegen evtl. Schäden und natürlich das Katzenstreu nicht im Klo runterspülen…)
wohin gegen es mit einer Freigänger-Katze schon wieder Ärger mit den Nachbarn geben kann.
Evtl.noch mal im Netz nach entsprechenden Urteilen suchen oder einfach mal mit dem Vermieter reden.
bei Anschaffung einer Katze in dem von dir geschilderten Umfeld ist garantiert Ärger vorprogrammiert!
Vorher sollte man sich eingehend mit folgenden Fragen beschäftigen:
Warum will man einem Tier den Stress antun es erst ins Haus zu holen um es (wahrscheinlich) dann doch recht schnell wieder abgeben zu müssen? Oder wäre man im Fall der Fälle bereit wegen der Katze dann umzuziehen?