Angenommen Mieter A bekommt die Nebenkostenabrechnung und erhält somit die Aufforderung Nachzuzahlen.
Die geforderte Summe wird, ohne die NK zu überprüfen, vom Mieter A überwiesen, allerdings OHNE den Hinweis auf VORBEHALT.
Nach seiner Zahlung überprüft Mieter A jedoch die NK-Abrechung und stellt tatsächlich einige unklarheiten fest.
- Zu einem dass der Verteilerschlüssel der Gesamt-qm komplett fehlt ( interessant, da ein Gewerbebetrieb mit im Haus ist )
Die Angabe der Gesamt-qm sind m.E. nicht zwingend für eine Ordnungsgemäße BK-Abrechnung erforderlich:
Der BGH hat schon früh entschieden (z.B. BGH, NJW 1982, 573), dass die Abrechnung eine Feststellung des Rechenergebnisses darstellt, sie ist deshalb nach den Grundsätzen des § 259 BGB aufzumachen. Es sind danach folgende Mindestangaben notwendig:
* Zusammenstellung der Gesamtkosten,
* Angabe und Erläuterung der zugrunde liegenden Umlageschlüssel,
* Berechnung des Anteils des Mieters,
* Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.
Die Abrechnung muss dabei für den durchschnittlichen Mieter verständlich sein, sie muss dem Verständnisvermögen eines juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieters entsprechen (vgl. BGH a.a.O.). Sie muss darüber hinaus gedanklich und rechnerisch ohne große Schwierigkeiten nachvollziehbar sein.
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/immobilien/betriebskos…
- Zudem dass die Stromabrechnung in der Heizkostenrechnung zu finden ist und auch nochmal separat abgerechnet wurde (DOPPELT )
Wirklich doppelt - oder wurden die gesamten Allgemeinstromkosten aufgeteilt (Teilbetrag = Heizungsstrom, Teilbetrag = Allgemeinstrom/Beleuchtung)?
(das wäre eigentlich die völlig korrekte Berechnung, auf die aber oft aus Vereinfachungsgründen und wegen Geringfügigkeit verzichtet wird)
- Und zu Guter letzt ist nicht ersichtlich ob die Grundsteuern des Hauses getrennt nach Mietwohnungen und Gewerbe errechnet wurde, da dieses nicht aus dem Grundsteuerbescheid der Stadt ersichtlich ist.
Der Hebesatz der Gemeinde unterscheidet i.A. nicht nach Wohnung/Gewerbe.
Ob eine Vorweg-Aufteilung nach Wohnung/Gewerbe wegen unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen tatsächlich erforderlich ist, geht aus dem entsprechenden Grundlagenbescheid = Bescheid über Einheitswert und Grundsteuermessbetrag des Finanzamts hervor. Nicht immer ist die Bemessungsgrundlage für Gewerbeeinheiten höher als für Wohnungeinheiten.
Nach mehreren telefonischen und schriftlichen Bitten an den Vermieter, diese Punkte zu überprüfen und zu klären erhält Mieter A keinerlei Reaktion vom Vermieter.
Was kann Mieter A tun? Hat dieser überhaupt eine Möglichkeit die bezahlten NK zurückzubekommen?
Die aufgeworfenen Fragen lassen noch keine Rückschlüsse darauf zu, dass hier womöglich tatsächlich etwas an der Abrechnung „faul“ sein könnte.
M.E. hat der Mieter nach Bezahlung keine wirkliche Handhabe mehr - es sei denn er wolle (mit dem m.E. recht hohen Risiko zu unterliegen) die Fragen gerichtlich klären lassen.
=> Bei der nächsten Abrechnung VOR Bezahlung um Erläuterung/Aufklärung der fraglichen Punkte bitten und Belegeinsicht verlangen.