Kündigung und Sozialklausel

Hallo,
mal angenommen, ein Vermieter kündigt seinem Mieter die Wohnung aufgrund Eigenbedarfs, der auch in der Kündigung konkret genannt wird. Für den Mieter ist der Auszugstermin ungünstig (wg. Diplomarbeit). Kann der Mieter sich in dem Fall auf die Sozialklausel berufen und dementsprechend, zumindest für die Zeit der Fertigstellung der Diplomarbeit, in der Wohnung bleiben?

Hallo

Schreiben der Diplomarbeit dürfte wohl nicht darunter fallen, der Vermieter hätte sich aber vorher wenigstens erkundigen können obs denn passt :wink:

LG
Der Mikesch

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