Herr X. hat in seiner Wohnung in Küche und Badezimmer abwaschbare Tapeten, die vom Vermieter angebracht wurden vor dem einzug.
Nun zieht Herr X, aus.
Müß Herr X. diese Tapeten erneuern oder überstreichen, oder reicht es diese abzuwaschen, wobei wahrscheinlich nicht alle Flecken weg gehen. Außerdem sind noch ein paar Bohrlöcher in der Tapete.
Im Mietvertrag steht folgendes:
Es steht im Vertrag, „dass der Mieter verpflichtet ist , die Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Duschräumen alle 3 Jahre,Wohn- und Schlafräumen, Flur und Diele und Toiletten alle 5 Jahre fachgerecht durchzuführen hat.“
Also Standardtext
Im Treppenhaus (weiß gestrichen) sind Fingerabdrücke(dreck…)
Nun will der Vermieter von Herrn X., daß er seinen Teil des Treppenhauses streicht.
Muß Herr X. dieses machen>? Vor allem, weil der Rest des Treppenhauses vor 4 Jahren gestrichen wurde
die Regelung im Mietvertrag dürfte unwirksam sein. Der Mieter hat die Wohnung so zu übergeben, dass Schäden beseitigt sind, die vertragsübliche Nutzung hat er hingegen nicht zu beseitigen. Zur vertragsüblichen Nutzung gehören auch Bohrlöcher in der Wand.
die Spuren im Treppenhaus gehen über eine vertragsübliche Nutzung nicht hinaus (leichte Verunreinigungen).
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Verstehe ich das richtig, dass Herr X. dann noch nicht einmal die Löcher zuspachteln müßte sondern die Wände so hinterlassen kann?
Hallo,
die Regelung im Mietvertrag dürfte unwirksam sein. Der
Mieter hat die Wohnung so zu übergeben, dass Schäden beseitigt
sind, die vertragsübliche Nutzung hat er hingegen nicht zu
beseitigen. Zur vertragsüblichen Nutzung gehören auch
Bohrlöcher in der Wand.
die Spuren im Treppenhaus gehen über eine vertragsübliche
Nutzung nicht hinaus (leichte Verunreinigungen).
Hallo
Folgende Fragen:
Herr X. hat in seiner Wohnung in Küche und Badezimmer
abwaschbare Tapeten, die vom Vermieter angebracht wurden vor
dem einzug.
Nun zieht Herr X, aus.
Müß Herr X. diese Tapeten erneuern oder überstreichen, oder
reicht es diese abzuwaschen, wobei wahrscheinlich nicht alle
Flecken weg gehen. Außerdem sind noch ein paar Bohrlöcher in
der Tapete.
Im Mietvertrag steht folgendes:
Es steht im Vertrag, „dass der Mieter verpflichtet ist , die
Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Duschräumen alle 3
Jahre,Wohn- und Schlafräumen, Flur und Diele und Toiletten
alle 5 Jahre fachgerecht durchzuführen hat.“
Also Standardtext
Im Treppenhaus (weiß gestrichen) sind Fingerabdrücke(dreck…)
Nun will der Vermieter von Herrn X., daß er seinen Teil des
Treppenhauses streicht.
Muß Herr X. dieses machen>? Vor allem, weil der Rest des
Treppenhauses vor 4 Jahren gestrichen wurde
Verstehe ich das richtig, dass Herr X. dann noch nicht einmal
die Löcher zuspachteln müßte sondern die Wände so hinterlassen
kann?
So lange es sich im üblichen Rahmen hält ist die Aussage korrekt. Siehe zum Beispiel Landgericht Köln (Aktenzeichen 1 S 130/99):
„Dübellöcher im gewissen Umfang gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und lösen keinen Schadensersatzanspruch des Vermieters aus“
Hallo,
die Regelung im Mietvertrag dürfte unwirksam sein. Der
Mieter hat die Wohnung so zu übergeben, dass Schäden beseitigt
sind, die vertragsübliche Nutzung hat er hingegen nicht zu
beseitigen. Zur vertragsüblichen Nutzung gehören auch
Bohrlöcher in der Wand.
die Spuren im Treppenhaus gehen über eine vertragsübliche
Nutzung nicht hinaus (leichte Verunreinigungen).
Hallo
Folgende Fragen:
Herr X. hat in seiner Wohnung in Küche und Badezimmer
abwaschbare Tapeten, die vom Vermieter angebracht wurden vor
dem einzug.
Nun zieht Herr X, aus.
Müß Herr X. diese Tapeten erneuern oder überstreichen, oder
reicht es diese abzuwaschen, wobei wahrscheinlich nicht alle
Flecken weg gehen. Außerdem sind noch ein paar Bohrlöcher in
der Tapete.
Im Mietvertrag steht folgendes:
Es steht im Vertrag, „dass der Mieter verpflichtet ist , die
Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Duschräumen alle 3
Jahre,Wohn- und Schlafräumen, Flur und Diele und Toiletten
alle 5 Jahre fachgerecht durchzuführen hat.“
Also Standardtext
Im Treppenhaus (weiß gestrichen) sind Fingerabdrücke(dreck…)
Nun will der Vermieter von Herrn X., daß er seinen Teil des
Treppenhauses streicht.
Muß Herr X. dieses machen>? Vor allem, weil der Rest des
Treppenhauses vor 4 Jahren gestrichen wurde