Kündigung wegen Eigenbedarf trotz eigenem Haus

Hallo, eine Familie mit zwei kleinen Kindern hat ein Haus gemietet.
Nun hat der Vermieter ihnen wegen angeblichem Eigenbedarfs gekündigt.
Er will mit seiner Frau dort einziehen, obwohl sie zurzeit in einem anderen Haus wohnen. Ein weiteres Haus, in dem der Vermieter bis vor kurzem gewohnt hat, haben sie vor kurzem erst vermietet, weil sie dort nicht mehr leben wollten/konnten, da deren Kind dort ums Leben kam.
Ist eine solche Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt?
Gibt es evtl. eine Sozialklausel oder Entschädigungen, die die Familie beanspruchen kann? Sie wohnen seit gut 1 1/2 Jahren dort und hatten Renovierungskosten, Maklergebühren sowie eine neue Einbauküche maßgeschneidert gekauft.
Danke für Tipps

Hallo

hier würde ich mir schnellstens anwaltlichen Rat einholen.

Gruß

Hallo

hier würde ich mir schnellstens anwaltlichen Rat einholen.

Gruß

Bei einer Eigenbedarfskündigung so kurz nach Mietbeginn wäre zu prüfen, ob die Begründung des Vermieters einer genaueren Überprüfung standhält.
Die entsprechenden Schlagworte:

  • Vorvertragliche Aufklärungspflicht des Vermieters
  • Vorhersebarkeit des Eigenbedarfs

z.B.
http://www.palm-bonn.de/eigenbedarf.htm
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw061.htm
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-wohn04082…

Ggfs. hat der Mieter Anspruch auf Ersatz/Abgeltung der vergeblichen Aufwendungen (Renovierungskosten, Maklergebühren sowie eine neue Einbauküche maßgeschneidert - oder auch Umzugsmehraufwand o.Ä.).

Davon zu unterscheiden ist der in den Raum gestellte „angebliche Eigenbedarf“:
„Hält der Mieter einer Wohnung eine Kündigung wegen Eigenbedarfs durch
den Vermieter für vorgeschoben, dann muss er beweisen, dass der Eigenbedarf
nur vorgeschoben ist.“