Parkplätze

Hallo und ein schönes neues Jahr.
Hinter einem Haus mit vier Parteien befindet sich ein Parkplatz mit fünf Stellplätzen, zur Not kann noch ein sechstes Auto untergebracht werden. Die Parkplätze wurden den einzelnen Parteien nicht zugeordnet.
Nun ist es so, daß Partei A ein Auto hat, Partei B regulär auch eins, die Mieter fahren aber auch mit anderen Autos auf den Hof. Partei C hat zwei (am WE drei) Autos, Partei D gar keins.
Wenn Partei A nun auf den Parkplatz fährt kann es passieren, daß kein Platz mehr frei ist.
Der Vermieter wurde schon darauf hingewiesen und um Abhilfe gebeten, aber er hat nicht reagiert.
Im Mietvertrag ist Partei A ein Stellplatz zugesprochen worden.
Darf Partei A auf dem Parkplatz des Nachbarhauses (3Parteien, sechs Parkplätze, zwei Autos) das Auto abstellen? Das Haus hat den selben Besitzer.
Im Voraus vielen Dank für die Antworten
LG Pauline

Hallo und ein schönes neues Jahr.
Hinter einem Haus mit vier Parteien befindet sich ein
Parkplatz mit fünf Stellplätzen, zur Not kann noch ein
sechstes Auto untergebracht werden. Die Parkplätze wurden den
einzelnen Parteien nicht zugeordnet.
Nun ist es so, daß Partei A ein Auto hat, Partei B regulär
auch eins, die Mieter fahren aber auch mit anderen Autos auf
den Hof. Partei C hat zwei (am WE drei) Autos, Partei D gar
keins.
Wenn Partei A nun auf den Parkplatz fährt kann es passieren,
daß kein Platz mehr frei ist.
Der Vermieter wurde schon darauf hingewiesen und um Abhilfe
gebeten, aber er hat nicht reagiert.
Im Mietvertrag ist Partei A ein Stellplatz zugesprochen
worden.
Darf Partei A auf dem Parkplatz des Nachbarhauses (3Parteien,
sechs Parkplätze, zwei Autos) das Auto abstellen? Das Haus hat
den selben Besitzer.

Das kann nur der Vermieter beantworten. Er hat im Mietvertrag einen Parkplatz zugesichert, dann muß er auch sagen wo. Wenn die Ansprüche des Mieters nicht befriedigt werden können, kann dieser die Miete entsprechend kürzen.

Wolfgang D.

Hallo

genau so ist es. Wenn der Stellplatz mitgemietet wurde, steht dem Mieter ein Platz zu. Vermieter sollte angeschrieben werden und ansonsten eine Mietminderung angekündigt.
Bei der geringen Stellplatzzahl wäre es das einfachste, jedem Mieter seinen Stellplatz zuzuweisen.

Gruß

Danke für die Antworten.
Leider hat der Verwalter kein großes Interesse, sich um die Rechte der Mieter zu kümmern. Ihn interessieren nur die Pflichten.

Danke für die Antworten.
Leider hat der Verwalter kein großes Interesse, sich um die
Rechte der Mieter zu kümmern. Ihn interessieren nur die
Pflichten.

Tja Pauline,
dann mach das doch was vorgeschlagen wurde:frowning:aber schriftlich mit Einschreibe+Rückschein)

Auf den Mangel hinweisen mit Fristsetzung, dass er/sie sich melden und Abhilfe schaffen soll.
Und wenn dann nichts passiert ist, die Miete mindern.

Bin auch der Ansicht:
Wenn etwas im Mietvertrag eindeutig steht (Parkplatz) zu zahle ich automatisch dafür mit. Und was ich zahle, darauf habe ich Anspruch - sonst zahle ich halt nicht dafür.

Wenn aber stehen würde: P
arkmöglichkeiten sind vor dem Haus vorhanden… würde ich das nicht als Zusicherung sehen… eher als Hinweis. Und dann ist der Parkplatz nicht Mietgegenstand…

BJ

Hallo

was mich jetzt irritiert: einmal schreibst du „Vermieter“ dann „Verwalter“…wer ist denn nun zuständig?

Egal eigentlich. Schreib entsprechend per Einschreiben und wenn nichts passiert - Miete mindern - dann tut sich in der Regel was.

Gruß