am neujahrstag hatten wir hier eine schöne bescherung: die nachbarn über mir, die gerade ausgezogen sind, haben ihr volles aquarium in ihrer wohnung direkt über unserer tür vom flur zum badezimmer stehen lassen.
Das aquarium ist (aus welchem grund auch immer) ausgelaufen und das gesamte wasser durch die holzdecke in unsere wohnung gelaufen.
Nun ist unsere flurwand, die badezimmerwand, und der türrahmen komplett durchfeuchtet. Das wasser lief sogar bis in den keller (ist natürlich unserer), dort ist aber kein größerer schaden entstanden.
Die holztür ist natürlich aufgequollen und der lack überall aufgeplatzt!
Gestern telefonierte ich mit dem vermieter, einer großen genossenschaft. Dort ließ man mich wissen, dass dies ein „zivilrechtliches problem“ sei, dass allein WIR mit dem nachbarn, bzw. seiner haftpflichtversicherung zu klären hätten.
Der nachbar ist offenbar gestern in seiner wohnung gewesen, hielt es aber nicht für nötig, sich mit mir in verbindung zu setzen.
Mir kommt es etwas seltsam vor, dass ich mich mit diesem problem plagen soll - immerhin ist ja gewissermaßen nicht MEIN eigentum beschädigt worden, sondern das des vermieters.
Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Nächste woche kommt ein maler des vermieters, um sich den schaden anzusehen. Ich hörte nun von verschiedenen seiten, dass ich trotz allem meine rechtsschutzversicherung kontaktieren solle und einen gutachter beauftragen soll, der prüfen kann, in wie weit die wand getrocknet und evtl. der türrahmen ausgewechselt werden soll (man sagte mir, wenn das holz erstmal aufgequollen ist, dann sei der nicht mehr zu gebrauchen, und in der tat schließt die tür nun nicht mehr richtig), das kommt mir nun aber andererseits irgendwie übertrieben vor…
am neujahrstag hatten wir hier eine schöne bescherung: die
nachbarn über mir, die gerade ausgezogen sind, haben ihr
volles aquarium in ihrer wohnung direkt über unserer tür vom
flur zum badezimmer stehen lassen.
Das aquarium ist (aus welchem grund auch immer) ausgelaufen
und das gesamte wasser durch die holzdecke in unsere wohnung
gelaufen.
Nun ist unsere flurwand, die badezimmerwand, und der türrahmen
komplett durchfeuchtet. Das wasser lief sogar bis in den
keller (ist natürlich unserer), dort ist aber kein größerer
schaden entstanden.
Die holztür ist natürlich aufgequollen und der lack überall
aufgeplatzt!
Gestern telefonierte ich mit dem vermieter, einer großen
genossenschaft. Dort ließ man mich wissen, dass dies ein
„zivilrechtliches problem“ sei, dass allein WIR mit dem
nachbarn, bzw. seiner haftpflichtversicherung zu klären
hätten.
Der nachbar ist offenbar gestern in seiner wohnung gewesen,
hielt es aber nicht für nötig, sich mit mir in verbindung zu
setzen.
Mir kommt es etwas seltsam vor, dass ich mich mit diesem
problem plagen soll - immerhin ist ja gewissermaßen nicht MEIN
eigentum beschädigt worden, sondern das des vermieters.
Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Richtig, es handelt sich um das Eigentum des Vermieters und das Problem besteht zwischen ihm und seinem Mieter, dem Eigentümer des Aquariums.
Nächste woche kommt ein maler des vermieters, um sich den
schaden anzusehen.
Also hat der Vermieter schon reagiert. Man muß ihm natürlich Zeit geben, den Schaden zu beurteilen und danach zu beseitigen. Der Mieter der beschädigen Wohnung muß die Trocknungs- und Intandsetzungsarbeiten dulden und evtl. unterstützen (Entfernen von Schränken u.ä.), kann dafür aber auch eine angemessene Aufwandsentschädigung beanspruchen.
Ich hörte nun von verschiedenen seiten,
dass ich trotz allem meine rechtsschutzversicherung
kontaktieren solle und einen gutachter beauftragen soll, der
prüfen kann, in wie weit die wand getrocknet und evtl. der
türrahmen ausgewechselt werden soll (man sagte mir, wenn das
holz erstmal aufgequollen ist, dann sei der nicht mehr zu
gebrauchen, und in der tat schließt die tür nun nicht mehr
richtig), das kommt mir nun aber andererseits irgendwie
übertrieben vor…
Das ist übertrieben und eine Angelegenheit zwischen Vermieter und Schadensverursacher bzw. seiner Versicherung. Der Mieter hat Anspruch auf Instandsetzung seiner Mietsache und wenn danach noch Mängel verbleiben, aus welchen Gründen auch immer, kann er sich an den Vermieter mit seiner Forderung wenden.
kleiner Tipp:
Ich würde den Schaden eurer Husratversicherung melden. Diese ersetzt euch zu mind. die Wände und Bodenbeläge. Sollte Hausrat von euch beschädigt sein auch diesen. Sie wird einen Schaden ersetzen, wenn Schäden durch Aquarien bei euch mitversichert sind.
Euer Vorteil ist, dass ihr den Schaden einfach beheben lassen könnt und eure Hausratversicherung sich mit dem Mieter über euch ausseinander setzen muss. Gleiches gilt auch für den Keller.
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Danke für die schnellen Antworten
Ich habe nun meine Versicherung kontaktiert.
Ablauf nun:
* Ich lasse nun alle Schäden die mir entstanden sind beheben (Tapete & Lackierung)
* Die Rechnungen begleicht meine Hausratsversicherung und holt sich das Geld vom Verursacher wieder.
* Alle anderen Schäden, die nicht mein Eigentum betreffen (z.B. feuchte Wände etc.), muß der Vermieter beheben.