Frist um vom Mietvertrag zurückzutreten

Hallo,
wieviel Tage habe ich eigentlich Zeit, um von einem Mietvertrag zurück zu treten?
Ohne, daß mir Konsequenzen bzw Kosten drohen?

Mfg Cpunkt

Hallo!

wieviel Tage habe ich eigentlich Zeit, um von einem
Mietvertrag zurück zu treten?

Ob man eine Wohnung mietet oder nicht überlegt man sich besser vor der Unterschrift unter die Vertragsurkunde.
Ein Rücktrittsrecht, sofern der Vermieter nicht ausnahmsweise im Vertrag eines einräumt (was mir neu wäre) besteht nicht. Es bleibt die Kündigung mit der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist oder die höfliche Bitte an den Vermieter, den Vertrag einvernehmlich aufzulösen.

Gruß,

Florian.

Ja, das stimmt natürlich, nur wußte ich nicht, daß noch eine andere Person zustimmen muß! Hatte gestern darüber einen Thread Eltern-Kinder

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Hi,
eine Kündigung ist immer einseitig.
Eine Vertragsaufhebung/Annullierung ist von Zustimmung abhängig.

Wenn es also Kündigungsrecht vor Mietbeginn gibt, braucht man keine „Erlaubnis“ vom Vermieter.

Manchmal genügt ein kruzes Gespräch, dass man leider seine inanzkraft überschätzt ha. Nach genauerem Nachrechnen hat man dann festgestellt, dass man die Mietkosten garnicht aufbringen kann.

Welcher Vermieter würde dann auf einem Vertrag bestehen, wenn schon vorher bekannt ist, dass er keine volle Miete erhalten wird ? Keiner

Gruß
BJ