Vorzeitiger Auszug-Renovierung-Mietzahlungspflicht

Hallo,

mal angenommen ein Mietvertrag ist vom Mieter zu einem bestimmten Termin ordnungsgemäß gekündigt, der Mieter zieht aber aufgrund besonderem Interesse vorzeitig aus. Es findet eine Wohnungsübergabe statt; im Übergabe-Protokoll stimmt der Mieter einer Renovierung/Umbau der Wohnung durch den Vermieter zu.
Wie würde sich dies auf die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bis Vertragsende niederschlagen?
Besteht seitens des Vermieters Pflicht zur Ermöglichung einer raschen Neuvermietung?

Danke für Eure Infos
Mila

Hallo Mila,

mal angenommen ein Mietvertrag ist vom Mieter zu einem
bestimmten Termin ordnungsgemäß gekündigt, der Mieter zieht
aber aufgrund besonderem Interesse vorzeitig aus. Es findet
eine Wohnungsübergabe statt; im Übergabe-Protokoll stimmt der
Mieter einer Renovierung/Umbau der Wohnung durch den Vermieter
zu.

hoffentlich nicht so eine Art Freifahrtschein…

Wie würde sich dies auf die Verpflichtung zur Zahlung der
Miete bis Vertragsende niederschlagen?

Gar nicht.

Besteht seitens des Vermieters Pflicht zur Ermöglichung einer
raschen Neuvermietung?

Woraus sollte sich diese Pflicht ergeben? Wenn er nach Mietende immer noch weiter renoviert, ist das sein eigener Mietausfall. Er ist aber weder verpflichtet, so schnell wie möglich zu renovieren, noch in aller Eile einen neuen Mieter zu finden.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

also dann müßte auch während der Renovierungszeit Miete gezahlt werden, obwohl der Vermieter die Wohnung hier nicht wohnbereit gehalten hat?

Danke für die Info’s
Mila

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